EGMR fordert Zulassung von Homo-Ehe in Russland: Moskau weist dies mit Bezug auf Verfassung zurück

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt von Russland eine Zulassung der Homo-Ehe. Moskau verweist darauf, dass die russische Verfassung die Umsetzung dieser Forderung unmöglich macht.

Moskau hat eine Verordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zurückgewiesen. Diese schreibt Russland eine Anerkennung von LGBT+-Ehen vor, nachdem am Dienstag in Straßburg einer gemeinschaftlichen Beschwerde von drei gleichgeschlechtlichen russischen Paaren stattgegeben wurde.

In der Begründung stellte der EGMR fest, dass russisches Recht die Ehe nur als eine Verbindung zwischen Mann und Frau definiere. Dies stelle in Bezug auf die Kläger eine Verletzung des in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechts auf Privat- und Familienleben dar. Im Ergebnis verpflichtet die Entscheidung des EGMR Russland, Gesetze zur Anerkennung von LGBT+-Ehen zu erlassen. Zudem sprach das Gericht den Klägern 2.200 Euro zu.

Der Fall bezieht sich teilweise auf den Einwanderungsstatus eines ausländischen Staatsbürgers, der sich in der Stadt Sosnogorsk in der nordrussischen Region Komi niedergelassen hatte, um dort mit seinem Partner und dessen Sohn zusammenzuleben. Als sein Antrag auf eine neue Aufenthaltserlaubnis im Jahr 2013 wegen unvollständiger Unterlagen abgelehnt wurde, legte er hiergegen Beschwerde ein und argumentierte, dass eine Aus- und Wiedereinreise mit vorübergehendem Visastatus sein Familienleben stören und seine Grundrechte verletzen würde. Der EGMR teilte die Ansicht des Klägers und stellte fest, dass dessen Rechte ignoriert worden seien, da Russland seine Beziehung nicht anerkannt habe.

Ein Mitglied des Gremiums, der zypriotische Richter Georgios A. Serghides, verfasste jedoch eine abweichende Stellungnahme. Hierin heißt es:

"Ich kann nicht dazu beitragen, die Büchse der Pandora zu öffnen, indem ich den Eindruck erwecke, das Gericht könne es Antragstellern gestatten, Gesetze, Vorschriften und Gleichheitsgrundsätze zu missachten, die um Duldung ihres Verhaltens und den Schutz durch das Gericht ersuchen."

Als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts sagte Kreml-Pressesprecher Dmitri Peskow am Dienstag, dass die Umsetzung solcher Gesetzesänderungen nicht in Frage kommt:

"Gemäß unserer Verfassung ist das unmöglich."

Die novellierte russische Verfassung, die nach einer landesweiten Abstimmung im vergangenen Jahr verabschiedet worden war, enthält eine Klausel, die den russischen Staat verpflichtet, die Institution der Ehe als einen Bund zwischen Mann und Frau zu schützen. Darüber hinaus bekräftigt die Novelle den Grundsatz, dass russisches Recht Vorrang vor Entscheidungen von Richtern im Ausland hat, obwohl das Land Mitglied im EGMR ist.

Auch der russische Präsident Wladimir Putin verteidigte diese Position. Der Staatschef erklärte, dass die Anforderungen des Völkerrechts und der Verträge sowie Beschlüsse internationaler Gremien auf russischem Territorium nur insoweit wirksam werden können, wenn diese keine Einschränkungen der Rechte und Freiheiten der Bürger mit sich bringen und der Verfassung des Landes nicht widersprechen.

Im Februar hatte der EGMR entschieden, dass der inhaftierte russische Oppositionelle Alexei Nawalny umgehend aus dem Gefängnis entlassen werden müsse, da dessen Leben angeblich in Gefahr sei. Das russische Justizministerium kritisierte die Entscheidung jedoch als nicht durchsetzbar und sprach von einer groben Einmischung in die Justiz eines souveränen Staates.

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