Russland

Estnischer Konsul in Sankt Petersburg bei Annahme von Verschlusssachen festgenommen

In Sankt Petersburg war der estnische Konsul Mart Liatte bei der Annahme von Verschlusssachen entdeckt und festgenommen worden. Dies teilte der russische Inlandsgeheimdienst FSB mit.
Estnischer Konsul in Sankt Petersburg bei Annahme von Verschlusssachen festgenommenQuelle: Sputnik © FSB

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB hat den estnischen Konsul Mart Liatte in Sankt Petersburg bei der Annahme von Geheimakten von einem russischen Bürger festgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen ihn Maßnahmen gemäß den Normen des Völkerrechts ergriffen werden.

Wie der Föderale Sicherheitsdienst Russlands betonte, sind solche Aktivitäten "mit dem Status eines diplomatischen Beamten unvereinbar und haben einen klaren russlandfeindlichen Charakter". Insgesamt gibt es beim estnischen Generalkonsulat in Sankt Petersburg sechs Konsuln, darunter auch Liatte.

Nach internationalen Standards genießen Diplomaten in dem Land, in dem sie tätig sind, Immunität, jedoch kann ihnen bei Gesetzesverstößen oder feindlichen Handlungen das Bleiberecht entzogen werden. Wie aus der Wiener Konvention hervorgeht, kann der Empfangsstaat dem Entsendestaat jederzeit mitteilen, dass der Missionsleiter oder andere diplomatische Beamte Personae non gratae sind und ihr Aufenthalt im Land nicht akzeptabel ist.

Im April hat das russische Außenministerium den Aufenthalt eines von FSB-Beamten in Sankt Petersburg festgenommenen ukrainischen Konsularbeamten auf russischem Territorium für unerwünscht erklärt.

Mehr zum Thema - Ukrainischer Diplomat in Russland zur Persona non grata erklärt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.