Moskauer Behörden: Arbeitgeber dürfen nichtgeimpfte Arbeitnehmer unbezahlt von Arbeit freistellen
Moskauer Arbeitgeber dürfen die Arbeitnehmer unbezahlt von der Arbeit freistellen, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen. Dies erklärte am Mittwoch ein Vertreter der Moskauer Geschäftskreise nach einem Treffen mit Vertretern der Stadtverwaltung.
"Wir haben die Lage mit Arbeitnehmern besprochen, ob wir sie von der Arbeit freistellen dürfen, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen. Man sagte uns, dass wir sie unbezahlt freistellen dürfen und wir dafür wegen der epidemiologischen Lage nicht bestraft werden."
Am Vortag hatte der Föderale Dienst für die Aufsicht im Bereich Verbraucherschutz und Schutz des menschlichen Wohlergehens (Rospotrebnadsor) die Arbeitgeber in Moskau verpflichtet, demnächst mindestens 60 Prozent der Mitarbeiter gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Somit soll die Erstimpfung bis zum 15. Juli erfolgen, während die Zweitimpfung bis zum 15. August fällig ist. Die Maßnahme wurde damit begründet, dass die epidemiologische Lage in Moskau als "ungünstig" eingestuft werde.
In erster Linie betraf die Verordnung Beschäftigte im Dienstleistungssektor, im Handel, im Verkehrswesen, im Bildungs- und Kulturbereich, im Gesundheitswesen und in der Gastronomie. Falls die Arbeitnehmer die Forderung der Behörden nicht erfüllen, drohen ihnen Geldstrafen von 50.000 bis 300.000 Rubel (580 bis 3.480 Euro).
Inzwischen hat sich die Corona-Lage drastisch zugespitzt. Die Zahl der nachgewiesenen Neuinfektionen verdreifachte sich binnen weniger Tage, sagte Bürgermeister Sergei Sobjanin am Donnerstag. Ihm zufolge ist der Anstieg der Infektionszahlen schneller als während der ersten und zweiten Wellen der Pandemie in Moskau. Der Bürgermeister sagte, dass Moskau in den letzten Tagen mit einer massiven Ausbreitung von neuen Stämmen von SARS-CoV-2 konfrontiert wird. Auch Personen mit Antikörpern können erkranken, betonte Sobjanin.
Mehr zum Thema - Russland: Kremlsprecher unterstützt COVID-19-Impfpflicht in einzelnen Regionen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.