Die Staatsduma, das Unterhaus der russischen Legislative, hat in dritter Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der große ausländische IT-Firmen verpflichtet, Niederlassungen oder Repräsentanzen in Russland zu eröffnen.
Besitzer von Informationsressourcen mit einem täglichen Publikum von mehr als 500.000 russischen Nutzern müssen ab dem 1. Januar nächsten Jahres Niederlassungen gründen, Repräsentanzen eröffnen oder russische juristische Personen gründen, "die die Interessen der Muttergesellschaften vollständig vertreten sollen".
Die Initiative sieht auch ein Maßnahmenpaket zur Durchsetzung der russischen Gesetze für solche IT-Unternehmen vor. Sie umfassen die Unterrichtung der Nutzer von Internetressourcen über die Verletzung der Gesetzgebung der Russischen Föderation, Verbote der Verbreitung von Werbung auf Informationsressourcen sowie der Zahlungen an diese. Außerdem wird das Sammeln und die grenzüberschreitende Übermittlung von personenbezogenen Daten russischer Staatsbürger verboten. Als letztes Mittel bei der Umsetzung dieser Verbote wird die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Sperrung der gegen die russischen Regelungen verstoßenden Internetressource vorgesehen.
Die vorläufige Liste der Internetressourcen, deren Eigentümer verpflichtet werden können, Niederlassungen oder Repräsentanzen in Russland zu eröffnen, umfasst 20 Plattformen. Darunter sind soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, TikTok, Twitter), Video-Hosting-Anbieter (Youtube, Twitch.tv), Messenger und Maildienste (WhatsApp, Telegram, Viber, Gmail), Suchmaschinen (Google, Bing), Hosting-Anbieter (Amazon, Digital Ocean, Cloudflare, GoDaddy), Online-Handel (Aliexpress, Ikea.com und Iherb.com) sowie Wikipedia.org. Die Liste kann zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet werden.
Der Gesetzentwurf wurde am 21. Mai in die Staatsduma eingebracht und von der russischen Regierung, der Bank Rossii und dem Föderalen Antimonopoldienst unterstützt.
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