Russland

Russland: Gericht stuft Nawalnys Anti-Korruptions-Stiftung und Regionalstäbe als extremistisch ein

Das Moskauer Stadtgericht hat die Anti-Korruptions-Stiftung und die Regionalstäbe des russischen oppositionellen Bloggers Alexei Nawalny zu extremistischen Organisationen erklärt. Die Anwälte der Organisationen erklärten, das Gerichtsurteil anfechten zu wollen.
Russland: Gericht stuft Nawalnys Anti-Korruptions-Stiftung und Regionalstäbe als extremistisch einQuelle: AFP © Kirill Kudrjawzew

Das Moskauer Stadtgericht hat am Mittwochabend einer Klage der Moskauer Staatsanwaltschaft stattgegeben und die Anti-Korruptions-Stiftung, die Stiftung für den Schutz der Bürgerrechte sowie die Regionalstäbe des russischen Bloggers Alexei Nawalny als extremistische Organisationen eingestuft.

Das Gericht verbot es den Organisationen, jegliche Informationen zu verbreiten, finanzielle Operationen durchzuführen sowie an Wahlen teilzunehmen und Kundgebungen zu veranstalten.

Ende April hatte die russische Finanzaufsichtsbehörde die Regionalstäbe Alexei Nawalnys in die Liste der Extremisten und Terroristen aufgenommen. Personen und Organisationen, die dort aufgeführt sind, dürfen unter anderem ihre Bankkonten nicht verwenden.

Nawalnys Unterstützer hatten das Vorgehen der Justiz als politisch motiviert kritisiert. Nawalny selbst verbüßt derzeit eine Haftstrafe in der Region Wladimir östlich von Moskau.

Die politischen Stäbe zur Unterstützung von Nawalny wurden im Jahr 2017 in zahlreichen russischer Regionen ins Leben gerufen, als der Oppositionelle im Wahlkampf war. In vielen Regionen waren sie auch nach den Wahlen von 2018 weiterhin tätig.

Mehr zum Thema - Nawalnys Tochter nimmt in Genf Menschenrechtspreis für ihren Vater entgegen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.