Staatsduma verabschiedet Gesetzentwurf über Aktivitäten ausländischer IT-Konzerne in Russland

Moskau will die wirtschaftlichen Aktivitäten ausländischer IT-Dienstleister in Russland übersichtlicher gestalten. Unternehmen ab einer bestimmten Größe sollen Niederlassungen eröffnen. Hierdurch können russische Behörden Gesetzesverstöße auf den Plattformen ahnden.

In erster Lesung hat die Staatsduma, das Unterhaus des russischen Parlaments, einen Gesetzentwurf zur Regulierung der Aktivitäten großer ausländischer Internetfirmen in Russland angenommen.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen ab dem 1. Januar 2022 große ausländische Internetdienstleister mit einem täglichen Publikum von mehr als 500.000 russischen Nutzern Niederlassungen oder juristische Vertretungen in der Russischen Föderation eröffnen. Diese sollen die Interessen der Muttergesellschaften vollständig vertreten können.

Die Weigerung, eine Niederlassung in Russland zu eröffnen, kann ein Werbeverbot auf der Internetseite und eine Einschränkung des Zahlungsverkehrs sowie ein Verbot für das Sammeln und den grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten nach sich ziehen.

Außerdem sieht das neue Gesetz vor, dass die Nutzer der entsprechenden Internetplattformen über die Verstöße gegen die russischen Gesetze informiert werden sollen.

Zuvor hatte Präsident Wladimir Putin die Präsidialverwaltung und die Regierung des Landes angewiesen, bis zum 1. August Vorschläge für zusätzliche Anforderungen an im Internet tätige ausländische Tech-Unternehmen zu unterbreiten, einschließlich der Eröffnung von Repräsentanzen in Russland.

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