Russland

Russland: Duma will Wählbarkeit für Kandidaten aus extremistischen Organisationen verbieten

Das russische Unterhaus diskutiert derzeit das Verbot der Wählbarkeit in die Duma für Personen, die aktiv in als extremistisch oder terroristisch eingestuften Organisationen mitwirken. Führenden Vertretern solcher Organisationen soll die Wählbarkeit länger als einfachen Mitgliedern verwehrt sein.
Russland: Duma will Wählbarkeit für Kandidaten aus extremistischen Organisationen verbietenQuelle: Sputnik © Ewgeni Odinokow

Die Staatsduma hat am Dienstag in ihrer Plenarsitzung in erster Lesung einen Gesetzentwurf angenommen, durch den es Bürgern verboten werden soll, Abgeordnete der Staatsduma zu werden, sofern sie in extremistischen oder terroristischen Organisationen aktiv sind.

Das Dokument wurde von einer Gruppe von Abgeordneten in die Kammer eingebracht. Einer von ihnen ist Wassili Piskarjow (Einiges Russland), der Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung.

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass eine Person, welche sich aktiv beteiligt in einer öffentlichen oder religiösen Vereinigung oder einer jeglichen anderen gerichtlich als extremistisch oder terroristisch eingestuften Organisation, nicht das Recht erhält, als Abgeordneter der Staatsduma gewählt zu werden. Somit werden der Duma entsprechende Änderungen für den Artikel 4 des föderalen Gesetzes "Über die Wahl der Abgeordneten in die Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation" vorgeschlagen.

Gemäß dem Gesetzentwurf würde das Verbot für "Gründer, Mitglieder des Kollegialorgans, Leiter und stellvertretende Leiter von extremistischen und terroristischen Organisationen, Leiter ihrer Struktureinheiten und deren Stellvertreter, Mitglieder, Teilnehmer, Mitarbeiter und andere Personen, die an den Aktivitäten solcher Organisationen beteiligt sind" gelten. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass die Bestimmungen des Gesetzentwurfs den unterschiedlichen Status dieser Personen bei der Tätigkeit der jeweiligen extremistischen oder terroristischen Organisation berücksichtigen. Somit wird "eine Differenzierung der Bedingungen für die Einschränkung des passiven Wahlrechts vorsehen".

Personen, die Gründer, Mitglieder des kollegialen Führungsgremiums oder Leiter einer extremistischen oder terroristischen Organisation waren, können erst nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens eines Gerichtsbeschlusses über die Auflösung oder das Verbot der Tätigkeit der jeweiligen Organisationen zu Abgeordneten der Staatsduma gewählt werden.

Für einfache Mitglieder solcher Organisationen beträgt die Dauer der Beschränkungen drei Jahre. Derzeit verbietet es das Gesetz Bürgern, die wegen der "Begehung von extremistischen Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation verurteilt wurden und eine nicht getilgte oder noch ausstehende Verurteilung wegen dieser Straftat haben", Abgeordnete der Staatsduma zu werden. Bei schweren und besonders schweren Straftaten müssen 10 beziehungsweise 15 Jahre nach der Tilgung beziehungsweise dem Löschen des Strafregisters vergehen.

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