Russland

Antrag auf Zulassung von Sputnik V in der EU eingegangen

Am 29. Januar hat Russland einen Antrag auf Zulassung des Sputnik-V-Impfstoffs in der EU gestellt. Nun ist bestätigt, dass der Antrag eingegangen ist. Wie schnell das Vakzin genehmigt wird, hängt nun von der europäischen Regulierungsbehörde ab.
Antrag auf Zulassung von Sputnik V in der EU eingegangenQuelle: Sputnik © Sergei Awerin

Der Russische Direktinvestitionsfonds (RDIF), der die Sputnik-V-Entwicklung finanziert hatte, hat am 29. Januar einen Antrag auf Zulassung des Impfstoffs in der EU gestellt. Inzwischen teilte der RDIF mit, dass der Antrag eingegangen ist. Nun hofft der Fonds darauf, dass dieser demnächst behandelt wird:

"Wir hoffen, dass der Antrag bald geprüft wird und in diesem Verfahren keine politischen Argumente verwendet werden. Wir hoffen, dass der Antrag nach den Ergebnissen der in The Lancet veröffentlichten Daten behandelt wird. Diese zeigen, dass einer der besten Impfstoffe in der Welt der russische Impfstoff ist."

Kirill Dmitrijew, der Chef des RDIF, betonte, dass die groß angelegte Impfstoffversorgung der EU erst nach dem Ende der Impfung in Russland beginnen kann.

Mehr zum Thema - Russland beantragt EU-Zulassung für Sputnik-Impfstoff

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.