Russland

Sacharowa an den Westen zur Causa Nawalny: Greift nicht in nationales Recht souveräner Staaten ein

Als Reaktion auf die Forderungen der USA, Alexei Nawalny freizulassen, hat Maria Sacharowa den Vereinigten Staaten und anderen westlichen Ländern geraten, nicht in die nationale Gesetzgebung souveräner Staaten einzugreifen, sondern sich auf eigene Probleme zu konzentrieren.
Sacharowa an den Westen zur Causa Nawalny: Greift nicht in nationales Recht souveräner Staaten einQuelle: Sputnik © Russlands Außenministerium

Joe Bidens Nationaler Sicherheitsberater Jake Sullivan forderte Moskau auf, den russischen Oppositionspolitiker Alexei Nawalny "sofort freizulassen", nachdem dieser nach seiner Rückkehr aus Deutschland am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen worden war. Sullivan beschuldigte die russische Regierung auch, die Menschenrechte von Nawalny verletzt zu haben, und beschrieb dessen Inhaftierung als "Beleidigung gegen das russische Volk, das will, dass ihre Stimmen gehört werden".

Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, reagierte kritisch auf die Aufrufe.

"Respektieren Sie das Völkerrecht, greifen Sie nicht in das nationale Recht souveräner Länder ein und beschäftigen Sie sich mit Ihren eigenen innenpolitischen Problemen!" 

Auch einige andere ausländische Beamte und Organisationen forderten Nawalnys Freilassung. Der italienische Außenminister Luigi Di Maio nannte seine Inhaftierung "eine sehr ernste Angelegenheit", während die Sprecherin des französischen Außenministeriums, Agnes von der Muhll, sagte, Paris sei "besorgt" über die Verhaftung. Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Joseph Borrell, äußerte sich ebenfalls. Er schrieb, eine politische Instrumentalisierung der Justiz sei nicht akzeptabel.

Der russische Oppositionspolitiker Alexei Nawalny wurde nach seiner Rückkehr aus Deutschland auf dem Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen. Russlands Strafvollzug hatte Nawalny zur Fahndung ausgeschrieben, weil er während seines Aufenthaltes in Deutschland gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstoßen haben soll.

Zu den Strafsachen, in denen gegen den Blogger ermittelt wird, gehört neuerdings Betrug in besonderer Höhe: Nawalny soll Spenden von Unterstützern zu persönlicher Bereicherung veruntreut haben.

Die Strafsache, in der er gegen Bewährungsauflagen verstieß, war die Mittäterschaft an der Veruntreuung von über 500.000 US-Dollar zum Nachteil des internationalen Kosmetikunternehmens Yves Rocher zusammen mit seinem Bruder Oleg. Gegen die Auflagen der mehrfach verlängerten Bewährung verstieß Nawalny, indem er nach seiner Entlassung aus dem Berliner Klinikum der Charité am 20. September beziehungsweise spätestens nach seiner Genesung am 12. Oktober 2020 sich nicht rechtzeitig am für ihn verantwortlichen Standort der russischen Polizei meldete.

Alexei Nawalny war am 20. August auf einem Inlandflug in Russland zusammengebrochen und ins Koma gefallen. Zunächst wurde er in einem Krankenhaus in Omsk behandelt. Die Ärzte stellten bei ihm eine Stoffwechselstörung fest und konnten keine Giftsubstanzen in seinem Körper nachweisen. Anschließend wurde Nawalny auf Drängen seiner Familie und Anhänger in die Berliner Universitätsklinik Charité verlegt. Ein Speziallabor der Bundeswehr stellte anschließend bei einer toxikologischen Untersuchung von Nawalnys Proben einen Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe fest. Dieses Ergebnis wurde von zwei weiteren Speziallaboren in Frankreich und Schweden angeblich bestätigt. Allerdings liegen von allen drei Laboren keine veröffentlichten Ergebnisse vor, die es ermöglichen würden, die Befunde zu verifizieren.

Mehr zum Thema - Maria Sacharowa: Antworten Deutschlands auf Russlands Anfragen zu Nawalny wieder inhaltsleer

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.