Eine entsprechende Mitteilung wurde auf der Webseite der Moskauer Verwaltung des FSIN am Donnerstag veröffentlicht. Wie es aus dem Schreiben hervorgeht, habe sich der russische Blogger der Kontrolle der zuständigen Aufsichtsbehörde systematisch entzogen. Damit sei er der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen einer laufenden Bewährungsstrafe nicht nachgekommen, sich mindestens zweimal pro Monat bei dem Kontrollorgan zu melden. Im Zeitraum zwischen Januar und August 2020 soll der Oppositionelle insgesamt sechsmal gegen diese Auflage verstoßen haben. Bei jedem Verstoß habe die Behörde an Nawalny offizielle Mahnungen herausgegeben und ihn über die etwaigen Folgen seines Fehlverhaltens aufgeklärt, darunter auch über eine mögliche Umwandlung seiner Bewährungsstrafe in eine reguläre Gefängnisstrafe. Außerdem habe Nawalny nach seiner Abreise aus Russland lediglich eine Benachrichtigung über seinen Aufenthalt im Ausland zu Rehabilitationszwecken zukommen lassen, womit er sich ebenfalls strafbar gemacht habe.
Infolgedessen habe der FSIN am 27. November entschieden, mit vorläufigen Durchsuchungsaktionen zu beginnen, und Nawalny am 29. Dezember dann auf die Fahndungsliste gesetzt. Der genaue Aufenthaltsort des russischen Bloggers habe dabei nicht festgestellt werden können, hieß es.
Am Ende betonte der FSIN, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um Nawalny noch vor dem offiziellen Gerichtsbeschluss über die Hochstufung seiner Bewährungsstrafe in eine Haftstrafe festzunehmen. Damit droht Nawalny nun unmittelbar nach seiner geplanten Ankunft in Moskau an diesem Sonntag die Festnahme.
Nawalnys Rechtsanwalt, Wadim Kobzew, bestätigte diese Information gegenüber der Onlineplattform Mediazone. Ihm zufolge sei der Oppositionelle selbst erst nach der Ankündigung über seine Rückkehr nach Russland an diesem Sonntag davon unterrichtet worden, dass er zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
Zuvor hatte Nawalny einen Antrag der russischen Strafvollzugsbehörde auf seinem Twitter-Account verbreitet, in dem der FSIN beim zuständigen Gericht beantragte, Nawalnys Bewährungsstrafe wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen in eine reguläre Haftstrafe umzuwandeln. Damit reagierte die Behörde auf einen Artikel, den die Berliner Charité zur Behandlung Nawalnys in der Universitätsklinik in der Medizinzeitschrift The Lancet veröffentlicht hatte. Laut dem Bericht hätte der Patient schon Mitte Oktober die gesundheitlichen Folgen eines angeblichen Nervengiftanschlags fast vollständig überwunden. Nach Meinung des FSIN hätte sich Nawalny zu diesem Zeitpunkt bei der russischen Strafvollzugsbehörde melden müssen, was er nicht tat. Nawalny habe erst am 23. November den Kontakt wieder aufgenommen. Die zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von 2014 wäre am 30. Dezember 2020 abgelaufen.
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