Russland

"Keine Erklärungen zur Sache": Berlin beantwortet erstmals russische Rechtshilfeersuchen zu Nawalny

Die russische Staatsanwaltschaft hat eine Antwort auf ihre bisherigen Rechtshilfeersuchen zum Fall Nawalny aus Berlin erhalten. Diese enthält jedoch keine substanziellen Erklärungen zur mutmaßlichen Vergiftung des Oppositionellen, teilte die Behörde am Freitag mit.
"Keine Erklärungen zur Sache": Berlin beantwortet erstmals russische Rechtshilfeersuchen zu NawalnyQuelle: AFP © Odd ANDERSEN

In einem Schreiben vom 28. Oktober, das in Moskau am 30. Oktober eingegangen ist, beantragte die Bundesrepublik zusätzliche Erklärungen und Informationen zu der in Russland laufenden Ermittlung im Zusammenhang mit der Krankenhauseinweisung von Alexei Nawalny. Dies meldete der Sprecher der russischen Staatsanwaltschaft Andrei Iwanow gegenüber der Nachrichtenagentur RIA Nowosti. Dabei seien von deutscher Seite jedoch "keine Erklärungen zur Sache" der Fragen abgegeben worden, die Moskau in den bisherigen vier Rechtshilfeersuchen an das Bundesjustizministerium gerichtet hatte, so Iwanow.

Die eingeforderten Erklärungen habe Moskau den kompetenten Organen in Berlin zukommen lassen, teilte Iwanow ferner mit. Da die bisherigen Anfragen der russischen Justizbehörde zu dem mutmaßlichen Giftstoff, mit dem der russische Aktivist angeblich vergiftet worden sei, sowie dessen chemischen Zusammensetzung somit de facto noch immer ignoriert werden, appellierte die Staatsanwaltschaft in ihrem fünften Rechtshilfeersuchen an das Bundesjustizministerium, Russland diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

Zudem bedauerte der Vertreter der russischen Staatsanwaltschaft die Verzögerung der Ermittlung im Fall Nawalny durch die Behörden in Berlin. Dies hindere die russischen Ermittler daran, die Hintergründe des Geschehenen verlässlich aufzuklären, sagte Iwanow. Er betonte dabei, dass keine der bisher in Russland durchgeführten Expertengutachten irgendwelche Giftstoffe bei dem russischen Politiker nachgewiesen hatten.  

In ihrer offiziellen Stellungnahme legte die Pressesprecherin des russischen Außenministeriums Marija Sacharowa das Schreiben als einen weiteren Nachweis für die fehlende Bereitschaft und Unwilligkeit Berlins zu einem konstruktiven Zusammenwirken bei der Aufklärung der wahren Hintergründe des Vorfalls mit dem russischen Staatsbürger aus. Sie erklärte zudem:

Es stellen sich völlig gerechtfertigte Fragen: Was haben unsere deutschen Kontrahenten zu verbergen und vor der Veröffentlichung welcher Fakten haben sie Angst?

Mit Verweis auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik im Einklang mit dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen von 1959 setzte Sacharowa Hoffnung auf eine baldige Aufnahme der bilateralen Zusammenarbeit im Fall Nawalny in Übereinstimmung mit dem Artikel IX der Chemiewaffenkonvention. Sie rief die Bundesregierung außerdem auf, sich einer weiteren künstlichen Politisierung der Situation um den russischen Oppositionellen zu enthalten, die den deutsch-russischen Beziehungen ernsthaften Schaden zufüge.

Ihrerseits konterte die deutsche Justizbehörde die Vorwürfe, die Übergabe persönlicher Daten von Alexei Nawalny sei erst möglich, sobald in Russland ein offizielles Strafverfahren zu dessen Krankenhauseinweisung eingeleitet wird. In Bezug auf das Ausbleiben der Antworten auf die bisherigen Rechtshilfeersuchen der russischen Staatsanwaltschaft verwies das Bundesjustizministerium darauf, dass die von Russland bereitgestellten Informationen nicht vollständig seien.

Mehr zum Thema - "Vorweg geplantes Verschwörungsszenario": Moskau entgegnet OPCW-Bericht zu Fall Nawalny

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.