Russland

Vom Frauenhass angetrieben: Polizei nimmt Mann nach bizarren Angriffen auf Parkbesucherinnen fest

Russische Ermittler gehen einer sonderbaren Angriffsserie in den Parks in der Teilrepublik Tatarstan nach, bei denen ein Mann wahllos auf Frauen zugegangen sein und sie mit Füßen getreten haben soll. Das Motiv des Tatverdächtigen soll Abneigung gegenüber Frauen gewesen sein.
Vom Frauenhass angetrieben: Polizei nimmt Mann nach bizarren Angriffen auf Parkbesucherinnen festQuelle: Sputnik © Maxim Bogodwid

Laut Angaben des Pressedienstes der Polizei in Tatarstan handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen 34-jährigen vorbestraften Einwohner der Stadt Nischnekamsk. Eine der Videoaufnahmen der Überwachungskameras, die im Internet verbreitet wurden, zeigt, wie der Unruhestifter eine Frau mit einem Kinderwagen und zwei Kindern von hinten angreift, berichtete die Nachrichtenagentur Sputnik. Die Frau fällt auf den Boden, während der Täter ihr weiterhin Fußtritte versetzt, ohne sie aufstehen zu lassen. Die Kinder, die der Tat ratlos zusehen, scheint der Mann nicht zu beachten.

Insgesamt sollen fünf Frauen dem Täter zum Opfer gefallen sein, darunter eine Schwangere. Zu den Angriffen sei er laut eigenen Worten vom Frauenhass angetrieben worden. Inzwischen wurde der Verdächtige festgenommen, ihm wurde vorerst eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Rubel (knapp über 60 Euro) wegen geringfügigen Rowdytums angeordnet. Eine Entscheidung über das Strafmaß soll nach den Ergebnissen eines forensischen Gutachtens vorliegen, hieß es.

Mehr zum ThemaBrutaler U-Bahn-Treter in Madrid – Opfer rettet sich im letzten Moment

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.