Tyrannischen Vater getötet: Ermittler halten Chatschaturjan-Schwestern weiter für schuldig
Nachdem sich die Staatsanwaltschaft im Januar das Ermittlungskomitee aufgefordert hatte, die Mordanklage fallen zu lassen, gab es für die drei jungen Frauen erstmals einen Hoffnungsschimmer. Am Mittwoch wurde jedoch bekannt, dass die Ermittler den Fall weiterhin als Mord einstufen.
Wie Alexei Lipzer, ein Anwalt der Frauen, gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax sagte, habe das Ermittlungskomitee keine Neubewertung der Straftat vorgenommen. Damit werden die drei Schwestern weiterhin des Mordes angeklagt. Die Anwälte der Frauen hatten gehofft, dass die Ermittler die Anklage wegen vorsätzlichen Mordes, die eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren bedeutet, auf Notwehr herabsetzen würden.
Lipzer stellte fest, dass die Verteidigung mit der Entscheidung nicht einverstanden sei und weiterhin versuchen werde, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
Die Angeklagten hatten zugegeben, ihren Vater im Juli 2018 getötet zu haben, nachdem er sie jahrelang körperlich, geistig und sexuell missbraucht hatte. Die Familie lebte in einer Wohnung in Moskau. Laut zahlreichen Medienberichten und Zeugenaussagen sei der Getötete ein strenger, aggressiver Mann gewesen.
Der Fall erregte in Russland viel Aufsehen und spaltete die Gesellschaft. Kritiker beschuldigen das Rechtssystem, das bei häuslicher Gewalt ein Auge zudrückt, die Frauen zur Selbstverteidigung gezwungen zu haben. Andere betrachten die Schwestern als Mörderinnen.
Mehr zum Thema - Häusliche Gewalt in Russland: Bis dass der Tod uns scheidet?
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.