USA: Wird "Russiagate" zum Rohrkrepierer?
von Rainer Rupp
Robert Mueller, der vom US-Kongress bestellte Sonderermittler für “Russiagate”, hat mit der kriminellen Anklageerhebung gegen russische Firmen hoch gepokert, ohne etwas in der Hand zu haben. Mit „Russiagate“ ist die Mär von angeblich geheimen Absprachen zwischen Wladimir Putin und seinem US-„Agenten“ Donald Trump gemeint. Vollkommen unerwartet sieht sich Mueller jetzt von einer russischen Firma gezwungen, vor einem US-Gericht Farbe zu bekennen.
Mit großem Medientamtam hatte „Russiagate“ Sonderermittler Mueller im Februar dieses Jahres vor einem US-Gericht formal Anklage gegen drei russische Unternehmen und 13 russische Staatsbürger erhoben, und zwar wegen angeblicher Einmischung in die US-Präsidentschaftswahlen über sogenannte „soziale Medien“, vor allem mithilfe von Twitter und Facebook. Laut Muellers vollmundiger Erklärung hätten seine Staatsanwälte hinreichende Beweise gefunden und gesammelt. Die Anklageschrift wirft diesen Unternehmen und Bürgern vor, „Propaganda produziert, sich als US-Online-Aktivist ausgegeben und politische Inhalte in sozialen Medien veröffentlicht zu haben, um unter amerikanischen Wähler Zwietracht zu säen“.
Nachdem Twitter und Facebook von Mueller dazu verpflichtet worden waren, ihre Archive nach Anzeigen zu durchforsten, die von Russland aus geschaltet und bezahlt worden waren, war das klägliche Ergebnis zustande gekommen, dass
a) von verschiedenen russischen Quellen für insgesamt 100.000 Dollar Anzeigen mit politischem Hintergrund geschaltet worden waren;
b) der Großteil der Anzeigen aber erst nach den US-Wahlen geschaltet worden war;
c) zugleich in den politischen Anzeigen, die in der Regel mit geschäftlichen Angeboten, bzw. zusammen mit Werbung für russische Produkte verpackt waren, jeweils zur Hälfte für Clinton und Trump Partei ergriffen wurde.
Dennoch wurden diese lächerlichen Ergebnisse von Mueller als durchschlagender Beweis für die russische Einmischung präsentiert, die Hillary Clinton angeblich die Wahl gekostet habe. Von US-amerikanischen und europäischen Konzernmedien und regierungsnahen Presseorganen wurde über Muellers Anklageschrift entsprechend breit berichtet, um den Eindruck von den hinterhältigen russischen Unterwanderungsstrategien in der Bevölkerung zu verankern. Mueller, der Bill Clinton seine Karriere zu verdanken hat und der als Vorgänger und Ziehvater des von Präsident Trump gefeuerten FBI-Chefs Comey als Ermittler ganz bestimmt nicht unparteiisch ist, wurde dabei nirgendwo erwähnt.
Allerdings konnte man in alternativen US-Medien verfolgen, dass einerseits große Teile der Leserschaft über die „Winkeladvokaten“-Vorgehensweise Muellers empört waren, während sich andere wiederum über Müllers Argumente lustig machten. Kopfschüttelnd wird in Kommentaren z.B. immer wieder die Frage aufgeworfen, wie es möglich sein soll, dass die Wirkung der russischen Anzeigen auf Twitter und Facebook im Wert von 100.000 Dollar einen maßgeblichen Einfluss auf die US-Präsidentschaftswahlen gehabt hätten, während die Parteien von Trump und Clinton zusammen insgesamt 2,5 Milliarden Dollar ausgegeben haben.
Mit 0,004 Prozent, also mit vier Tausendsteln von einem Prozent der US-Wahlkampfausgaben, haben die Russen also die US-Wahlen für den von ihnen angeblichen bevorzugten Kandidaten Trump entschieden! Und das, obwohl der größte Teil der Twitter- und Facebook-Anzeigen erst nach den Wahlen geschalten worden waren. Verrückter geht es nicht mehr. Aber trotzdem wird die idiotische Geschichte von der russischen Einmischung auch heute noch auf allen Kanälen verbreitet.
Doch nun besteht Hoffnung, dass Mueller seine schwachsinnige Propaganda-Anklageschrift vor Gericht verteidigen muss. Mueller konnte sich diese Idiotie nur erlauben, weil er der festen Überzeugung war, dass keiner der von ihm angeklagten russischen Bürger und Unternehmen sich vor einem amerikanischen Gericht seiner Anklage stellen würde. Aber genau das ist geschehen. Das russische Unternehmen Concord hat sich – vertreten durch hochkarätige US-Anwälte – Muellers Anklage vor dem Gericht in Washington gestellt. Und jetzt muss der Sonderermittler Farbe bekennen.
Die Anklageschrift wirft auch der Firma Concord pauschal vor,
a) „Propaganda zu produzieren“. – Das aber ist kein Straftatbestand. Propaganda wird in den USA alltäglich millionenfach produziert, und das ist durch den 1. Zusatzartikel der US-Verfassung über die Meinungsfreiheit geschützt. Und dieser Schutz gilt nicht nur für US-Bürger. Anscheinend hat Mueller im Rahmen seiner Hexenjagd eine neuartige Rechtstheorie entwickelt, dass der 1. Zusatzartikel der US-Verfassung für alle anderen Menschen, aber nicht für Russen gelte.
b) sich als Online-Aktivist der Vereinigten Staaten ausgegeben zu haben. – Einen solchen Straftatbestand gibt es überhaupt nicht, und im Internet kann sicher jeder seine Phantasie ausleben und sich als Kaiser von China oder als US-Online-Aktivist ausgeben.
c) politische Inhalte in sozialen Medien zu veröffentlichen, um unter amerikanischen Wählern Zwietracht zu säen. – Auch dieser „Straftatbestand“ existiert nur in der Einbildung von Mueller. Es ist eine griffige Worthülse für die antirussische Propaganda, um Moskau für die zunehmend scharfe Polarisierung der US-Gesellschaft verantwortlich zu machen, aber im US-Strafgesetzbuch gibt es diesen Tatbestand nicht. - Außerdem hat Hillary Clinton mit ihrer spöttisch-verächtlichen Beschreibung der Trump-Wähler als „a basket of deplorables“ (ein Korb voll Bedauernswerter) mehr für Zwietracht und Spaltung in der US-Gesellschaft getan, als russische Facebook Anzeigen je tun könnten.
Angesichts der Tatsache, dass das russische Unternehmen Concord sich dem Gericht in Washington (U.S. District Court) gestellt hat und seine Anwälte (Eric Dubelier und Kate Seikaly von der Kanzlei Reed Smith) nun Einblick in die Anklageschrift verlangen, ist Sonderermittler Mueller am Rotieren. Er weiß, dass er mit leeren Händen dasteht. Die Anklageschrift ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts anderes als ein PR-Trick gewesen, um die Mär von der „russischen Einmischung“ zu verstärken. Folglich hat sein aus Top-Juristen bestehendes Team von Staatsanwälten vor Gericht einen Aufschub beantragt. Als Grund dafür führte Mueller das US-Allheilmittel für Situationen an, in denen man nackt dasteht: nämlich die Notwendigkeit, alles geheim zu halten, vor allem vor den Russen. Die Anklageschrift, so das Mueller-Team, enthalte nämlich Geheiminformationen, die Moskau nicht in die Hände fallen dürften.
Die Anwälte von Concord wiesen die recht verschlungene Vernebelungstaktik des Mueller-Teams als „pettifoggery“ zurück. Damit haben sie dem Top-Team des US-Sonderermittlers vorgeworfen, zwielichtige oder unethische Rechtsgeschäfte zu führen, über Kleinigkeiten oder unwichtige Dinge zu streiten und mit Schikanen und Täuschungen zu arbeiten. All das bedeutet „pettifoggery“. Und das Beste: Die zuständige Richterin Dabney Friedrich gab den Concord-Anwälten recht.
Samstagabend vergangener Woche entschied Richterin Friedrich ohne weitere Erklärung, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde, die geplante Anklageerhebung gegen das Concord-Management zu verschieben. Mit anderen Worten, Mueller wurde die Gelegenheit verweigert, Zeit zu schinden, und er ist nun gezwungen, die verlangten Beweise vorzulegen oder die Anklageschrift zurückzuziehen. Letzteres könnte Muellers Fake-PR-Erfolg um „Russiagate“ in einen echten Rohrkrepierer verwandeln.
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