Das Karlsruher Urteil vom 5. Mai: Der Anfang vom Ende der EU-Währungsunion?
von Pierre Lévy
Am 5. Mai sprach das Bundesverfassungsgericht ein häufig als "historisch" bezeichnetes Urteil. Die Befürworter der europäischen Integration sahen sich sofort zu wütendem und verzweifeltem Geschrei veranlasst. Einige Wochen später zeigt sich, dass dies eine hervorragende Nachricht für die fortschrittlichen linken Kräfte in allen EU-Ländern ist.
Eine Vorbemerkung sei jedoch angebracht. Der Karlsruher Gerichtshof kann, wie alle seine Pendants in Paris, Rom oder Wien, aus dem Blickwinkel einer traditionellen linken Haltung heraus legitimerweise kritisiert werden (insofern der Begriff "links" noch eine Bedeutung hat). Seine Rolle besteht in der Tat darin, in letzter Instanz die Entscheidungen des nationalen Parlaments oder der Regierung zu beurteilen, die eigentlich der Souveränität des Volkes entspringen – was ein echtes Problem für die Demokratie ist: Das Recht sollte von Letzterer ausgehen, nicht über ihr stehen.
Deshalb ist es, gelinde gesagt, paradox, den deutschen Verfassungsrichtern "ökonomischen Populismus" vorzuwerfen, wie hier und da zu hören war. Dies kommt dem Vorwurf gleich, sie seien zu nachgiebig gegenüber dem Druck der Bürger. Normalerweise üben die fortschrittlichen Kräfte eher Kritik an den sogenannten "unabhängigen" Gremien. Wohingegen diese jedoch von den Liberalen sehr geschätzt werden, gerade weil sie unabhängig ... vom Volk sind.
Doch wie lässt sich der Streit über den 5. Mai zusammenfassen? Das Verfassungsgericht stellte den Plan zum Rückkauf öffentlicher und privater Anleihen (genannt Public Sector Purchase Programme, PSPP) in Frage, den die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2015 lanciert hatte. Der offizielle Zweck des Plans war die Wiederbelebung der Inflation, die aufgrund der nahezu stagnierenden Wirtschaft zum Erliegen gekommen war. Dies bezeichnen die Finanzleute als "quantitative easing", was im Grunde bedeutet, die Notenpresse anzuwerfen, wenn es sich um eine massive Aktion handelt (in diesem Fall kaufte die EZB innerhalb von drei Jahren Anleihen im Wert von 2,6 Billionen Euro zurück, darunter 2,2 Billionen an öffentlichen Anleihen).
Darauf sanken automatisch die Zinssätze, zu denen die Länder, vor allem die südlichen, Kredite aufnehmen – dies war das inoffizielle Ziel der Frankfurter Institution, die die Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern ängstlich beobachtet: Wenn diese zu groß werden, ist die Eurozone in Gefahr. Für Frankfurt (und für die Regierungen der 19 Staaten der Eurozone) hat die Rettung der Einheitswährung oberste politische Priorität. "Koste es, was es wolle" ("whatever it takes"), betonte der ehemalige EZB-Präsident Mario Draghi im Jahr 2011 immer wieder.
Genau dieses "Koste es, was es wolle" verurteilten die Karlsruher Richter. Sie argumentierten, dass die EZB über ihr Mandat hinausgegangen ist: Während Letzteres ausschließlich monetär ist, traf sie Entscheidungen, die die Wirtschaftspolitik beeinflussten.
Über "quantitative easing" kann jeder denken, was er will. Aber es muss doch auch gesagt werden, dass die Notenpresse – was sich auch immer die Finanzjuristen als Mäntelchen dafür ausdenken mögen – dem der EZB übertragenen Mandat widerspricht.
Die Richter gaben Bundesregierung und Bundestag drei Monate Zeit, um von der EZB "Erklärungen" zu erhalten. Sonst droht Karlsruhe, der Bundesbank anzuordnen, sich aus dem PSPP zurückzuziehen oder sogar die Anleihen, die sie im Rahmen des Programms erworben hat, zu verkaufen. Angesichts des wirtschaftlichen Gewichts Deutschlands käme ein solcher Rückzug einem Abschalten der Beatmungsgeräte gleich, die die italienische, spanische und französische Wirtschaft am Leben erhalten. Und es wäre die unmittelbare Explosion der Eurozone.
Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter diesmal nicht auf den roten Knopf drücken werden. Aber sie senden ein Signal aus: Zukünftige ähnliche Pläne – wie der im März 2020 lancierte Plan mit dem Namen PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) – werden nicht durchkommen. Kurz gesagt, dies ist ein Stoppschild für die Währungsunion; diese wird damit erheblich geschwächt.
Und das ist eine gute Nachricht für die Menschen in den Mitgliedsländern: Sie – angefangen bei den Menschen im Süden, aber auch darüber hinaus – haben einen hohen Preis für die ihnen untrennbar mit der Existenz der gemeinsamen Währung verbundene und verordnete Sparsamkeit bezahlt. Eine gemeinsame Währung in einem disparaten Gebiet kann nur durch eine Zwangsjacke zusammengehalten werden. Die Existenz einer solchen Währung verbietet es einem Land, eine andere Politik zu verfolgen als seine Nachbarn – zum Beispiel eine fortschrittliche linke Politik.
Manche könnten zu einer gewissen Traurigkeit neigen: Ist es nicht ein Mangel an Solidarität Deutschlands und der Länder, die als die reichsten gelten (in denen es aber bei weitem nicht nur reiche Leute gibt) gegenüber Italien, Spanien oder anderen südlichen Ländern? Dies ist ein völliges Missverständnis des Begriffs "Solidarität". Denn dieser Begriff ergibt nur im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen Sinn, insbesondere Gewerkschaftskämpfen, zwischen Arbeitnehmern (aus Unternehmen, Branchen, Ländern), die gemeinsamen Interessen dienen. Und keinesfalls bei Angela Merkel oder Emmanuel Macron – beide reagierten übrigens auf das Karlsruher Urteil vom 18. Mai, indem sie vorschlugen, mehr für die Vereinheitlichung des europäischen Budgets zu tun, da ja der Geldhahn zugedreht worden war.
Wichtiger aber noch ist die zweite gute Nachricht. Das Verfassungsgericht wies darauf hin, dass es Umstände gibt, unter denen es die Pflicht hat, einen solchen Eingriff zu verhindern. In diesem Fall erfolgte der Eingriff durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der dem PSPP 2018 zustimmte.
Das Urteil vom 5. Mai ist daher eine Herausforderung der Autorität des EuGH. Es ist dies nicht das erste Mal. Bei der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon hatte das deutsche Gericht daran erinnert, dass in Ermangelung eines europäischen Volkes der Rahmen der Demokratie nur national sein könne. Um in einem supranationalen Staat aufzugehen, müsste sich Deutschland selbst auflösen, was nur möglich sei, wenn eine ausdrückliche Befragung des Volkes durchgeführt werde.
Die Richter in Karlsruhe sind keine "Europagegner". Sie tun einfach das, wozu sie da sind: Sie sprechen Recht. Und in vielerlei Hinsicht (in Bezug auf Souveränität, aber auch auf wirtschaftliche und soziale Ziele) bietet das deutsche Grundgesetz fortschrittlichen Spielraum, den bisher aber noch keine Regierung ausgeschöpft hat.
Im Übrigen könnten die Deutschen sich glücklich schätzen. Wenn eine Unvereinbarkeit von europäischem und französischem Recht festgestellt wird, stellt der Verfassungsrat in Paris im Wesentlichen fest: Man muss eben die französische Verfassung ändern! Dies ist schon bei vielen Gelegenheiten geschehen.
In Karlsruhe hingegen geben die Richter der Souveränität des Landes den Vorrang vor dem Gemeinschaftsrecht. Der Belgier Guy Verhofstadt, Chef der liberalen Fraktion im EU-Parlament, fasste dies empört so zusammen: "Wenn alle Verfassungsgerichte aller Mitgliedsstaaten anfangen, ihre Interpretation dessen zu geben, was Europa tun darf oder nicht tun darf, ist das der Anfang vom Ende."
Nein, Guy. Es ist nicht der Anfang vom Ende: Es gab bereits auf den Tag genau vor 15 Jahren Referenden (in Frankreich, den Niederlanden, ...), in denen der Entwurf des europäischen Verfassungsvertrags abgelehnt wurde. Es gab den Brexit. Und es gab viele andere Ereignisse, die von dieser angeblich grenzenlosen Liebe der Bürger zur EU zeugen.
Das Urteil von Karlsruhe bedeutet in der Tat eine neue Etappe. Das wirkliche Ende ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit.
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