
Österreich: Familiennachzug fast vollständig gestoppt, Asylzahlen deutlich gesunken

In Österreich zeigt die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs eine unmittelbare Wirkung. Nach Angaben des Innenministeriums kam es im November landesweit nur zu einer einzigen Einreise über diesen Rechtsweg.
Im selben Monat der Vorjahre lagen die Zahlen noch im dreistelligen Bereich. Damit wird eine Entwicklung bestätigt, die seit Monaten auf eine spürbare Reduktion der Migration hinweist.

Auch die Gesamtzahl der Asylverfahren ist in Österreich klar rückläufig. Von Januar bis einschließlich November wurden rund 15.300 Anträge eingebracht, was einem Minus von etwa 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Weniger als die Hälfte davon betraf Personen, die tatsächlich neu ins Bundesgebiet gelangt waren. Besonders deutlich fiel der Rückgang im November aus, als gut tausend Verfahren registriert wurden.
Die Struktur der Asylwerber weist klare Schwerpunkte auf. Mehr als die Hälfte der erfassten Personen war minderjährig, über 40 Prozent der Anträge entfielen auf Frauen. Bei Frauen aus Afghanistan wirkt sich ein einschlägiges Urteil aus dem europäischen Rechtsraum maßgeblich aus. Es erleichtert den Übergang von einem befristeten Schutzstatus zu einem vollwertigen Asylrecht und führt dadurch zu zusätzlichen Verfahren.
Die meisten Anträge in Österreich kamen erneut von afghanischen Staatsangehörigen, gefolgt von Personen aus Syrien und Somalia. Gleichzeitig wurden in allen drei Herkunftsstaaten im laufenden Jahr erstmals seit langer Zeit wieder Rückführungen durchgeführt.
Bis November wurden knapp 13.000 Personen zur Ausreise veranlasst. Etwas mehr als die Hälfte verließ das Land eigenständig, der übrige Teil wurde zwangsweise rückgeführt. Nach Angaben des Innenministeriums war rund jede zweite betroffene Person zuvor strafrechtlich verurteilt.
Im selben Zeitraum fielen rund 11.000 Verfahren zugunsten der Betroffenen aus. In den meisten Fällen wurde ein voller Schutzstatus gewährt, ergänzt durch befristete Regelungen und humanitäre Aufenthaltstitel. Besonders hoch lag die Anerkennungsquote bei Verfahren mit afghanischem Hintergrund, wobei Frauen deutlich häufiger erfolgreich waren als Männer. Bei syrischen Staatsangehörigen ging die Quote hingegen zurück, während zeitlich begrenzte Schutzformen dominierten.
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