Österreich

Österreich führt Kopftuchverbot an Schulen ein

Das neue Gesetz verbietet das islamische Kopftuch an allen Schulen und sieht ab Februar 2026 eine Informationsphase vor. Die FPÖ wertet die Regelung als Schutz vor Unterdrückung, die Grünen als Eingriff in die Religionsfreiheit. Die Islamische Glaubensgemeinschaft kündigt eine Prüfung vor dem Verfassungsgerichtshof an.
Österreich führt Kopftuchverbot an Schulen einQuelle: Legion-media.ru © Bihlmayerfotografie

Österreich hat ein neues Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen unter 14 Jahren beschlossen. Die Regelung gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 und umfasst sämtliche öffentlichen wie privaten Schulen des Landes. Der Nationalrat stimmte der Gesetzesnovelle mit deutlicher Mehrheit zu. Neben ÖVP, SPÖ und NEOS unterstützte auch die FPÖ die Vorlage. Einzig die Grünen votierten dagegen, da sie verfassungsrechtliche Bedenken sehen.

Das Gesetz definiert das Verbot als Einschränkung jenes Kopftuchs, das den Kopf nach islamischer Tradition bedeckt. Damit bezieht sich der Gesetzgeber gezielt auf eine religiös motivierte Praxis. Im Februar 2026 beginnt eine Informationsphase, in der Schulen, Eltern und Kinder auf die neue Regelung vorbereitet werden sollen.

Das Verbot gilt ausschließlich innerhalb des Schulgebäudes. Für schulische Veranstaltungen im Freien gelten keine Einschränkungen.

Bei Missachtung sieht das Gesetz ein abgestuftes Verfahren vor. Zunächst soll die Schulleitung das Gespräch mit dem betroffenen Mädchen und den Eltern suchen. Bleibt der Verstoß bestehen, wird die Schulbehörde eingeschaltet. Als letzte Maßnahme drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 EUR. Ersatzfreiheitsstrafen sind möglich, jedoch nicht vorgesehen.

Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm bezeichnete das Gesetz als historischen Schritt zum Schutz junger Mädchen. Das Kopftuch sei kein harmloses Kleidungsstück, sondern Ausdruck geschlechtsbezogener Unterdrückung. Kein Mädchen solle in dem Glauben aufwachsen, seinen Körper verbergen zu müssen.

Die FPÖ unterstützte das Verbot, setzte sich jedoch erfolglos dafür ein, die Regelung auch auf Lehrerinnen auszudehnen. Eine Mehrheit dafür kam nicht zustande.

Die Grünen betonten, dass sie ein Kopftuchverbot nicht grundsätzlich ablehnen. Der vorliegende Entwurf sei jedoch einseitig formuliert und verletze nach ihrer Einschätzung das Prinzip der Gleichbehandlung. Bereits 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof ein ähnliches Gesetz aufgehoben, weil es ausschließlich Grundschulen betraf und als diskriminierend eingestuft wurde.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International sprechen von einem Eingriff in die Religionsfreiheit und warnen vor einer Stigmatisierung muslimischer Kinder. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich kündigte eine verfassungsrechtliche Prüfung an. Sie argumentiert, das Gesetz verschärfe gesellschaftliche Spannungen und benachteilige eine spezifische religiöse Gruppe.

Die Regierung hält dagegen, dass es nicht um eine generelle Einschränkung religiöser Symbole gehe. Die Kippa im Judentum oder die Patka der Sikhs seien nicht Ausdruck geschlechtsbezogener Unterdrückung, daher bestehe kein Anlass für ein umfassenderes Verbot.

Nach Angaben der Regierung sind rund 12 000 Mädchen von der Neuregelung betroffen. Ab September 2026 soll das Verbot verbindlich in Kraft treten. 

Mehr zum Thema – Syrische Demonstration in Wien gerät außer Kontrolle

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.