
Anwältin fordert Freilassung von Josef Fritzl

Die Wiener Strafverteidigerin Astrid Wagner setzt sich erneut für die vorzeitige Entlassung ihres Mandanten Josef Fritzl ein. Der 90-Jährige, der zu den berüchtigtsten Straftätern Österreichs zählt, habe nach Einschätzung seiner Anwältin die rechtlichen Voraussetzungen für eine Freilassung erfüllt.
Wagner verweist auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten, dem zufolge von Fritzl keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit ausgehe. Zudem habe er die Mindesthaftzeit von 15 Jahren verbüßt. "Nach einer entsprechenden Vorbereitung steht einer Entlassung nichts mehr im Wege", erklärte sie gegenüber der Nachrichtenagentur APA und in ihrem Podcast "Plädoyer für Verbrecher". Dort führte sie aus, Fritzl wolle noch erleben, "dass er aus dem Gefängnis kommt" und habe das Recht, "einmal in ein Kaffeehaus" zu gehen.

Fritzl leidet nach Angaben seiner Anwältin an Demenz. Dennoch seien ihm bislang weder begleitete Freigänge noch andere Lockerungen gewährt worden, die eine schrittweise Rückkehr in die Freiheit vorbereiten könnten. Wagner sieht das Gefängnis nicht mehr als den geeigneten Ort für ihren Mandanten.
Bereits im Mai 2024 hatte ein Dreiersenat des Landesgerichts Krems entschieden, Fritzl vom Maßnahmen- in den Normalvollzug zu verlegen. Damals wurde ein Antrag auf vorzeitige Entlassung jedoch abgelehnt. Grundlage dieser Entscheidung war ein Gutachten der forensischen Psychiaterin Adelheid Kastner, das dem Verurteilten nur noch ein geringes Gefährdungspotenzial attestierte.
Josef Fritzl wurde 2008 zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwischen 1984 und 2008 hielt er seine Tochter in einem verborgenen Kellerverlies gefangen, vergewaltigte sie über viele Jahre hinweg und zeugte mit ihr sieben Kinder. Die Taten, darunter Mord, Vergewaltigung, Inzest, Nötigung, sklavenähnliche Ausbeutung und Freiheitsentziehung, gelten als einer der schwersten Kriminalfälle der österreichischen Nachkriegsgeschichte.
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