Österreich

Gericht kippt ORF-Bescheide: Zehntausende Österreicher können Zwangsbeiträge zurückfordern

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt zahlreiche Bescheide der ORF-Tochter OBS wegen fehlender Unterschrift des Geschäftsführers für nichtig. Die OBS legte keine Revision ein. Tausende Betroffene können nun Beiträge zurückfordern oder müssen nicht zahlen.
Gericht kippt ORF-Bescheide: Zehntausende Österreicher können Zwangsbeiträge zurückfordernQuelle: Gettyimages.ru © Thomas Kronsteiner

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat schwerwiegende Folgen für die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS): Zahlreiche Bescheide über die Beitragspflicht sind ungültig – weil sie nicht rechtskonform unterzeichnet wurden. Die OBS akzeptierte das Urteil stillschweigend und verzichtete auf eine Revision. Damit ist der Entscheid rechtskräftig.

Auslöser war ein Verfahren des Jura-Studenten Lucas Ammann. Er hatte bei der OBS einen Feststellungsbescheid beantragt und ein Dokument erhalten, das lediglich eine Paraphe trug. Sein Anwalt, Mag. Gerold Beneder, klagte – mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein Bescheid ohne eigenhändige Unterschrift des Geschäftsführers nichtig sei.

Laut Beneder könnten zehn bis zwanzig Prozent aller ausgestellten Bescheide betroffen sein. Schätzungen zufolge wurden zwischen 1.000 und 3.000 dieser fehlerhaften Dokumente verschickt. Da nur Antragsteller solche Bescheide erhalten, könnte die Zahl der Betroffenen weit höher liegen.

Die OBS gerät durch das Urteil zunehmend unter Druck. Ammann bezeichnet die Situation als symptomatisch für eine überforderte Behörde. Gleichzeitig sei das rechtskräftige Urteil ein Meilenstein für mehr Rechtssicherheit.

Die OBS reagierte inzwischen: Erstmals wurden gültige Bescheide mit Unterschrift verschickt. Doch statt des Geschäftsführers unterzeichnete eine Aufsichtsrätin – laut Beneder ohne Zeichnungsberechtigung. Damit stellt sich die Frage nach der Gültigkeit auch dieser neuen Bescheide.

Der Fall ist juristisch nicht abgeschlossen. Weitere Klagen und Rückforderungen in Millionenhöhe sind wahrscheinlich. Die rechtliche Praxis der ORF-Tochter bleibt ein Fall für die Gerichte.

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