Österreich

Zahlungsstopp für Ukrainer: Wien verschärft Sozialhilfe-Kontrollen

Seit Oktober überprüft Wien die soziale Bedürftigkeit von Ukraine-Flüchtlingen strenger. Die Auszahlung der Grundversorgung wurde vorübergehend gestoppt, wodurch viele in finanzielle Not gerieten. Nun wird das Geld rückwirkend ausgezahlt, jedoch unter strengeren Auflagen und mit Pflicht zur Arbeitsmarktmeldung.
Zahlungsstopp für Ukrainer: Wien verschärft Sozialhilfe-KontrollenQuelle: Legion-media.ru

Seit Oktober 2024 unterzieht der Fonds Soziales Wien (FSW) die soziale Bedürftigkeit von ukrainischen Flüchtlingen einer intensiveren Prüfung. Dies führte zu temporären Aussetzungen der Grundversorgungsleistungen, was innerhalb der ukrainischen Gemeinschaft Wiens für erhebliche Verunsicherung sorgte.

In Wien sind derzeit rund 14.000 ukrainische Flüchtlinge in der Grundversorgung registriert. Einer erwachsenen Einzelperson stehen dabei monatlich bis zu 165 Euro als Mietzuschuss sowie 260 Euro für Verpflegung zu. Familien können entsprechend höhere Beträge erhalten. Die Auszahlung dieser Mittel erfolgt durch die Caritas im Auftrag des FSW.

Seit Oktober 2024 hat der FSW die Kriterien für die Zuerkennung dieser Leistungen verschärft. Insbesondere bei Neuanträgen oder bei Änderungen in der persönlichen Situation der Antragstellenden wird die Bedürftigkeit nun strenger geprüft. Diese Maßnahme basiert auf einer neuen Förderrichtlinie des FSW. Zudem sind alle arbeitsfähigen ukrainischen Flüchtlinge verpflichtet, sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu melden.

Die verschärften Prüfungen führten dazu, dass zahlreiche Betroffene seit Monaten keine finanziellen Unterstützungen mehr erhielten. Einige waren gezwungenermaßen auf kostenlose Mahlzeiten angewiesen oder konnten ihre Unterkünfte nicht mehr bezahlen. Die Caritas Wien bestätigte, dass auch viele Asylwerbende von den verlängerten Prüfverfahren betroffen sind.

"Bei der Caritas heißt es seit vergangenem Oktober, es findet eine Prüfung statt. Mehr erfahren wir nicht. Die Menschen haben kein Geld mehr, um sich Lebensmittel zu kaufen und können ihre Unterkunft nicht bezahlen", sagt ein Ukrainer dem "Standard".

Eine Sprecherin des FSW betonte, dass die Überprüfungen in wenigen Wochen abgeschlossen sein sollen. Personen, die als tatsächlich bedürftig eingestuft würden, erhielten die ausstehenden Leistungen rückwirkend. Die Situation hat sich inzwischen etwas entspannt, jedoch gelten weiterhin die strengeren Auflagen für die Auszahlung der Grundversorgung.

Parallel dazu plant Österreich die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge, um die Auszahlung von Sozialleistungen effizienter zu gestalten und Missbrauch zu verhindern. Diese Karte soll Bargeldzahlungen ersetzen und Überweisungen ins Ausland unterbinden. Die Umsetzung ist für 2025 vorgesehen, wobei nicht alle Bundesländer an diesem System teilnehmen werden.

Eine Ukrainerin, die seit Dezember 2024 kein Geld mehr erhalten hat, schildert ihre prekäre Lage mit den Worten:

"Ich wohne mit meiner Tochter, die arbeitet. Ich muss die Wohnung mit bezahlen."

Das lange Warten auf Grundversorgung betrifft nicht nur Ukrainer. Auch zahlreiche Asylwerber sind von den monatelangen Prüfungen betroffen. Laut Caritas sollen diese in wenigen Wochen abgeschlossen sein.

Sie erhalten die Leistungen rückwirkend, während für Bewohner organisierter Unterkünfte besondere Regelungen gelten.

Da Unterkunft und Verpflegung aus Steuergeldern finanziert werden, erhalten Ukrainer zusätzlich ein monatliches Taschengeld von mindestens 40 Euro, eine Freizeitpauschale von 10 Euro und eine Bekleidungshilfe von 150 Euro. Falls die Unterkunft keine Verpflegung bietet, wird ein Verpflegungsgeld von etwa 6,50 Euro pro Tag ausgezahlt.

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