SS-Lied gesungen? FPÖ gewinnt Klage gegen den "Standard"
Die Tageszeitung Der Standard wurde vom Wiener Landesgericht zu einer Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro an die FPÖ-Politiker Harald Stefan, Martin Graf und Klubdirektor Norbert Nemeth verurteilt. Hintergrund war die Berichterstattung über ein Begräbnis, bei dem ein umstrittenes Lied gesungen wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Streit um Berichterstattung zu umstrittenem Lied
Die FPÖ-Politiker hatten das Medium verklagt, nachdem dieses berichtet hatte, dass am Begräbnis eines Burschenschafters das Lied "Wenn alle untreu werden", auch als "SS-Treuelied" bekannt, gesungen worden sei. Laut dem Standard hätten die Politiker nicht reagiert, obwohl das Lied während der NS-Zeit missbraucht worden war. Die Kläger betonten hingegen, es handle sich um ein Volks- und Studentenlied aus dem 19. Jahrhundert ohne Bezug zum Nationalsozialismus. Richter Daniel Potmesil befand die Berichterstattung als tatsächlich rufschädigend, da die vorgelegten Beweise keine eindeutige Verbindung zur SS-Version des Liedes belegten.
FPÖ-Generalsekreär Christian Hafenecker sah das Urteil als eine klare Schlappe für den Standard und sprach davon, dass die Zeitung "von ihrer eigenen Nazikeule gerichtlich erschlagen" worden sei. Gleichzeitig kritisierte er die Berichterstattung als "pietätlos und rufmörderisch", da mit versteckter Kamera gefilmtes Material genutzt worden sei. Die FPÖ wies zudem darauf hin, dass das Begräbnis ein privates Ereignis gewesen sei, bei dem die Politiker keine Verantwortung für den Liedtext trügen.
Der Rechtsvertreter des Standard, Michael Pilz, kündigte Berufung gegen das Urteil an. Laut ihm habe die Zeitung korrekt über die Ereignisse berichtet und die Verdachtsmomente offengelegt. Das Gericht hätte die Kontextualisierung des Liedes missachtet, das nachweislich von der SS adaptiert worden sei. Der Fall wirft somit ein Schlaglicht auf die Gratwanderung zwischen journalistischer Freiheit und persönlichem Ehrenschutz. Ein letztinstanzliches Urteil bleibt abzuwarten.
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