Videoaufnahmen von Epsteins erstem Selbstmordversuch "auf mysteriöse Weise" verschwunden
Der erste mutmaßliche Selbstmordversuch des millionenschweren Pädophilen mit Verbindungen in oberste Kreise des US-Politestablishments soll am 23. Juli 2019 in seiner Gefängniszelle im Metropolitan Correctional Center stattgefunden haben. Der gesamte Bereich der Zellenumgebung war umfassend videoüberwacht und Epstein stand unter besonderer Kontrolle der Wärter, da er zu diesem Zeitpunkt bereits als "selbstmordgefährdet" eingestuft war.
Mehr zum Thema - Epstein-Skandal: Wieso stoppte Scotland Yard die Untersuchung zu Prinz Andrew?
Epstein teilte damals seine Zelle mit Nick Tartaglione, einem ehemaligen Polizisten aus Westchester County, der beschuldigt wird, vier Menschen bei einem verpfuschten Drogendeal getötet zu haben.
Tartagliones Anwalt hatte im Zuge des Prozesses offiziell beantragt, dass das Material der Überwachungskameras zum Zeitpunkt des ersten mutmaßlichen Suizidversuchs von Epstein erhalten bleibt. Die leitenden Staatsanwälte sahen sich jedoch gezwungen, bei einer Gerichtsverhandlung 18. Dezember einzuräumen, dass das Filmmaterial unter mysteriösen Umständen verloren gegangen sei. Dies erklärte Tartagliones Anwalt, Bruce Barket, gegenüber Journalisten und betonte:
Ich kenne nicht die Details, wie es verloren oder zerstört wurde oder warum es nicht aufbewahrt wurde, obwohl dies ausdrücklich so beantragt wurde.
Barket hat zuvor im Prozess dargelegt, dass Tartaglione versucht hatte, die Wachen zu alarmieren, als der verurteilte Sexualstraftäter versuchte, sich umzubringen.
Wir wollten sicher gehen, dass alle Beweise erhalten bleiben, um zu zeigen, dass Nick sich an diesem Abend angemessen und sogar bewundernswert verhalten hat. Wir hatten darum gebeten, alle Video- und Fotobeweise aufzubewahren, insbesondere dieses spezifische Überwachungsvideo. Jetzt ist es weg", so der Anwalt abschließend.
Epstein wurde laut Darlegung der Strafverfolgungsbehörden am 23. April wegen mittelschwerer Nackenverletzungen innerhalb des Metropolitan Correctional Center behandelt. Epstein wiederum erklärte nach dem Vorfall gegenüber seinen Anwälten, dass sein Zellengenosse Tartaglione ihm diese Verletzungen zugefügt haben soll. Auf Basis dieser Aussage wurde in Folge Epsteins Einstufung als "selbstmordgefährdet" zurückgenommen.
Rund vier Monate später am 10. August um 7:30 Uhr Ortszeit wurde der vorbestrafte Pädophile leblos in seiner Zelle aufgefunden. Er soll sich nach offizieller Darstellung mit einem Bettlaken das Leben genommen haben. Doch die zahlreichen Unklarheiten bei den Todesumständen befeuerten umgehend zahlreiche Verschwörungstheorien.
Zweifel an der offiziellen Version der Ereignisse kommen jedoch auch aus Fachkreisen. So widerspricht beispielsweise der renommierte US-Pathologe Dr. Michael Baden der bisherigen offiziellen Darstellung, Epstein hätte sich selbst in seiner Gefängniszelle erhängt.
Der 85-jährige Baden gilt auf dem Gebiet der Gerichtsmedizin als weltweite Koryphäe und war schon an den Untersuchungen der Attentate auf Präsident John F. Kennedy (1963) und den Bürgerrechtler Martin Luther King (1968) beteiligt. Im Auftrag der Epstein-Familie beobachtete er die Obduktion von Jeffrey Epstein. Seine Schlussfolgerung:
Die Suizid-These der Gerichtsmedizin in New York scheint falsch zu sein. Es gibt Beweise für einen Mord.
Dies erklärte Baden gegenüber dem US-amerikanischen Nachrichtensender Fox News. Der Pathologe verwies auf Knochenbrüche an beiden Seiten von Epsteins Hals, die typisch für Opfer seien, die erwürgt wurden. Baden, der schon mehr als 20.000 Obduktionen leitete, sagt weiter:
In den vergangenen 50 Jahren habe ich solche Brüche kein einziges Mal bei einem Suizid gesehen.
Die Frakturen Epsteins seien für einen Selbstmord durch Erhängen äußerst ungewöhnlich und würden viel häufiger bei Strangulierungen durch Fremdeinwirkung auftreten. Zudem habe Epstein Blutungen in den Augen gehabt, die ebenfalls auf eine Strangulierung, also Mord, hinweisen würden, erklärte Baden in einem weiteren Interview mit der US-amerikanischen Zeitung Miami Herald. Er kritisierte zudem das Vorgehen der New Yorker Behörden und wies in diesem Zusammenhang auf eine weitere Ungereimtheit hin:
Sie brachten die Leiche umgehend aus dem Gefängnis, was sie nicht tun sollten, weil das Beweise zerstörte.
Grafische Darstellung der Zelle, in welcher Epstein zu Tode kam:
Mehr zum Thema - Epstein-Fall: Geheime Gerichtsakten mit Hunderten Namen vor Veröffentlichung
Vor diesem Hintergrund erobert auch ein sogenanntes Internet-Meme derzeit die USA. Der Spruch "Epstein didn't kill himself", zu Deutsch "Epstein hat sich nicht selbst umgebracht", durchläuft seit Wochen die sozialen Netzwerke. Mittlerweile ist er von dort in die reale Welt geschwappt, ins Fernsehen und von dort wieder zurück ins Netz. In diesem Kontext wurde vor wenigen Wochen auch ein Video bekannt, in dem die ABC-Moderatorin Amy Robach sich bitter über ihren Sender beklagte, weil dieser vor Jahren ein Interview von ihr mit einem Opfer Epsteins in der Schublade verschwinden ließ. Die Journalistin erklärte auch, dass die britische königliche Familie dem Sender zuvor auf "Millionen Arten" gedroht habe.
Mehr zum Thema - "Epstein didn't kill himself" – Wie Meme die USA erobern
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.