Nordamerika

Amtsenthebungsverfahren gegen Trump: Dokument des Whistleblowers veröffentlicht

Das US-Repräsentantenhaus hat den Bericht des Whistleblowers in der Ukraine-Affäre freigegeben. Die Beschwerde des Geheimdienstmitarbeiters hatte die Affäre um das umstrittene Telefonat zwischen den Präsidenten der USA und der Ukraine ins Rollen gebracht.
Amtsenthebungsverfahren gegen Trump: Dokument des Whistleblowers veröffentlichtQuelle: Reuters

Der Geheimdienstausschuss des US-Repräsentantenhauses hat am Donnerstag in Washington die Beschwerde des Whistleblowers in der Ukraine-Affäre veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass der anonyme Geheimdienstmitarbeiter dem Weißen Haus vorwirft, den Wortlaut eines Telefonats zwischen US-Präsident Donald Trump und seinem ukrainischen Amtskollegen Wladimir Selenskij vertuscht zu haben.

Bericht des Whistleblowers.pdf

Die Veröffentlichung des Dokuments war schon seit Dienstagmorgen erwartet worden. Die Demokraten erhoffen sich von dieser Veröffentlichung Rückenwind für ein mögliches Amtsenthebungsverfahren. Sie werfen Trump Verfassungsbruch vor.

Der Minderheitsführer der Demokraten im Senat, Chuck Schumer, erhielt mit anderen Mitgliedern des Senats-Geheimdienstausschusses am Mittwoch Einsicht in das Dokument. Danach erklärte er:

Nachdem ich die Beschwerde des Whistleblowers gelesen habe, bin ich sogar noch besorgter über das, was passiert ist. (…) Es gibt so viele Fakten, die untersucht werden müssen. Es ist sehr beunruhigend.

Der republikanische Abgeordnete Chris Stewart gab über Twitter die Freigabe des Dokuments bekannt. Das Mitglied des Geheimdienstausschusses des Repräsentantenhauses schrieb:

Ich ermuntere euch alle, es zu lesen.

Dem Sender Fox News sagte Stewart, der Bericht enthalte keine belastenden Informationen:

Es gibt darin keine Überraschungen.

Die Demokraten werfen Trump vor, in dem Telefonat Druck auf seinen ukrainischen Amtskollegen Wladimir Selenskij ausgeübt zu haben, um Ermittlungen gegen den ehemaligen Vizepräsidenten und demokratischen Präsidentschaftskandidaten Joe Biden und dessen Sohn Hunter Biden zu veranlassen.

Hintergrund der möglichen Ermittlungen gegen Biden sind Ereignisse im Jahr 2016. Der damalige US-Vizepräsident hatte während eines Besuchs in Kiew ukrainischen Regierungsvertretern damit gedroht, einen zugesagten Kredit in Höhe von einer Milliarde US-Dollar zu verweigern, sollte Kiew nicht den damaligen Generalstaatsanwalt Wiktor Schokin aus seinem Amt entfernen. Schokin hatte gegen die Firma Burisma ermittelt, in deren Vorstand Hunter Biden saß.

Trump und Selenskij wiesen die Vorwürfe der Demokraten nach einem Treffen am Rande der UN-Vollversammlung am Mittwoch in New York zurück. Selenskij erklärte:

Ich denke, dass mich niemand gedrängt hat. (…) Es war ein gutes Gespräch, es war normal.

Trump sagte:

Ich habe niemandem gedroht.

In einem Tweet rief Trump am Donnerstag seine Republikaner zur Geschlossenheit auf. Er schrieb:

Die Demokraten versuchen, die republikanische Partei und alles, wofür sie steht, zu zerstören. Steht zusammen, spielt deren Spiel, und kämpft hart, Republikaner! Es geht um unser Land!

Für das von den Demokraten angestrebte Amtsenthebungsverfahren gibt es noch keinen Zeitplan. Die Partei könnte nach Abschluss der Untersuchungen mit ihrer Mehrheit im Repräsentantenhaus ein sogenanntes Impeachment anstrengen. Nötig wären dafür mindestens 218 Stimmen in der Kammer, in der die Demokraten 235 der 435 Sitze haben. US-Medienberichten zufolge haben sich inzwischen mehr als 200 demokratische Abgeordnete für das Verfahren ausgesprochen.

Die Entscheidung über eine tatsächliche Amtsenthebung träfe aber der Senat, wo Trumps Republikaner die Mehrheit haben. Die Aussichten auf Erfolg eines solchen Verfahrens sind daher gering. Bisher wurde noch kein US-Präsident durch ein Impeachment-Verfahren des Amtes enthoben.

Mehr zum Thema - Donald Trump vs. Demokraten: Was ist dran an den Vorwürfen gegen Joe Biden? (Video)

(rt deutsch/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.