Pentagon und F-35-Chaos: Bauteile im Wert von 2,1 Milliarden US-Dollar nicht verbucht
Laut dem Bericht des Office of Inspector General (DoD) soll das US-Militär rund 3,45 Millionen Bau- und Ausrüstungsteile für den F-35 nicht verbucht haben. Die Pentagon-Beamten hätten es "versäumt, Verfahren durchzuführen und Beamte zu ernennen und verantwortlich zu machen, um Regierungseigentum für mehr als 16 Jahre zu berechnen und zu verwalten".
Durch diesen Umstand sei nun unklar, welchen Wert die besagten Teile haben. Das Herstellerunternehmen Lockheed Martin beziffert den Wert auf 2,1 Milliarden US-Dollar. Ohne entsprechende Papiere beim Verteidigungsministerium bleibt den Beamten scheinbar nichts anderes übrig, als die Angaben von Lockheed Martin zu übernehmen. Eine Überprüfung ist wegen der fehlenden Verbuchung nicht möglich.
Mehr zum Thema - Darf die Schweiz russische oder chinesische Kampfjets kaufen?
Zwar beträgt das Gesamtbudget für den Kampfjet insgesamt rund 400 Milliarden US-Dollar, doch die Aufsichtsbehörde erklärt in ihrem Bericht, dass der Mangel an Transparenz der Vermögenswerte die Fähigkeit des Verteidigungsministeriums einschränkt, sicherzustellen, dass Lockheed Martin die Mittel für den F-35 im besten Interesse der Regierung verwaltet und ausgibt. Dies könnte sich auch auf die Fähigkeit des Verteidigungsministeriums auswirken, die Einsatzziele für die F-35-Flugzeuge zu erreichen, warnt der Bericht.
Die Behörde fordert, Personen zu benennen, die mit der Defense Contract Management Agency (DCMA) und dem Auftragnehmer zusammenarbeiten können, um "das Vorhandensein und die Vollständigkeit aller F-35-Eigentumswerte zu überprüfen und in den entsprechenden Jahresabschlüssen zu berücksichtigen".
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.