Nordamerika

Trump streicht Berichtspflicht über zivile Tote durch US-Drohnenangriffe 

US-Präsident Donald Trump hat eine durch seinen Amtsvorgänger erlassene Anordnung widerrufen, nach der die Zahl ziviler Opfer durch Luftangriffe der CIA und des US-Militärs veröffentlicht werden müssen.
Trump streicht Berichtspflicht über zivile Tote durch US-Drohnenangriffe Quelle: Reuters

US-Präsident Donald Trump hebt eine Anordnung auf, nach der die Regierung die Zahl ziviler Todesopfer durch US-Drohneneinsätze jedes Jahr bis zum 1. Mai vorlegen muss. Laut einer am Mittwoch erlassenen, neuen Anordnung über die "Widerrufung der Berichtspflicht" ist die von Präsident Barack Obama im Juli 2016 eingeführte Berichtspflicht über zivile Tote durch US-Drohnenangriffe damit aufgehoben.

Demnach will die US-Regierung die Zahl ziviler Opfer bei Luftangriffen auf Terroristen außerhalb von Kriegsgebieten künftig nicht mehr veröffentlichen. Ein Grund dafür wurde nicht genannt.

Mehr zum ThemaUS-Geheimkriege toben weiter in Afrika - Anzahl der US-Spezialkräfte trotz Verlusten nicht reduziert

Bereits im vergangenen Jahr hatte die US-Regierung die Frist verstreichen lassen, ohne einen Bericht zu veröffentlichen. Parallel dazu ist das Pentagon aber verpflichtet, dem Kongress jedes Jahr eine Übersicht über die zivilen Todesopfer zu geben. Die USA fliegen außer in Syrien und Afghanistan auch Luftangriffe im Jemen und in Pakistan.

In einer Erklärung des Nationalen Sicherheitsrats des Weißen Hauses zu der Entscheidung hieß es, dass der Befehl "überflüssige Berichtsanforderungen" beseitige, die "unsere Nachrichtendienste von ihrer Hauptmission ablenken".

Der ehemalige Geheimdienstler und frühere Sprecher des National Security Council unter Obama, Ned Price, argumentierte jedoch, dass die Berichtspflicht es den USA erlaubte, "Desinformationen von Terroristengruppen mit Fakten über die Effektivität und Präzision unserer Operationen zu bekämpfen".

Das Drohnenprogramm wurde während der Regierung von George W. Bush ins Leben gerufen und gedieh unter Präsident Barack Obama, der sogar den Titel "König der Drohnen" von Friedensaktivisten erhielt.

Präsident Donald Trump steigerte die Einsätze von Drohnen noch weiter. Im März 2017 deklarierte Trump den Jemen und Somalia als Gebiete mit "aktiven Feindseligkeiten". Seit dem Jahr 2013 war eine Freigabe für Drohneneinsätze in Ländern, die nicht als aktive Kriegsgebiete gelten, erforderlich gewesen. Seit 2017 war kein solches Verfahren mehr für Somalia und den Jemen notwendig.

Mehr zum ThemaUS-Militär tötet 15 Al-Shabaab-Kämpfer in Somalia

Drohneneinsätze sind alles andere als genau, "präzise" oder gar "klinisch", wie Militärbeamte und Entscheidungsträger immer wieder behaupten, die den Einsatz rechtfertigen, weil damit angeblich die Zahl ziviler Opfer gesenkt werde. Doch aus den Statistiken geht eine andere Wahrheit hervor. Jeder dritte durch Drohnen verursachte Todesfall im Jemen betraf Zivilisten, einschließlich Kinder.

In dem von Obama als "Gezielte Tötung" bezeichneten, fokussierten Vorgehen sterben meist zahlreiche Zivilisten, während die eigentlich gesuchten Terroristen auch bei zahlreichen Drohneneinsätzen nicht getötet werden. Zwar werden diese wiederholt als getötet vermeldet, doch sind bei den Angriffen nicht sie, sondern Unbeteiligte getroffen worden.

Laut Angaben der Menschenrechtsgruppe Reprieve aus dem Jahr 2014 töteten US-Drohnen in Pakistan und im Jemen bei dem Versuch, 41 Männer mit Verbindungen zu Terrorgruppen auszuschalten, schätzungsweise 1.147 unbeteiligte Menschen.

Mehr zum ThemaUS-Drohnenkrieg im Jemen: Fast ein Drittel der Todesfälle betrifft Zivilisten - nicht Al-Qaida

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.