Nordamerika

Trump gegen Geburtstourismus: US-Präsident schränkt Recht auf US-Staatsbürgerschaft ein

US-Präsident Donald Trump hat Dekrete unterzeichnet, die die Vergabe der US-Staatsbürgerschaft durch Geburt einschränken sollen. Sie zielen darauf ab, die Kategorien von Personen zu erweitern, die auf diesem Wege die Staatsbürgerschaft zu erlangen planen. Zudem will Trump ausländischen Touristinnen die Einreise in die USA ausschließlich zum Zweck der Geburt verbieten.
Trump gegen Geburtstourismus: US-Präsident schränkt Recht auf US-Staatsbürgerschaft ein© Alex Wong/Getty Images

Am Donnerstag hat US-Präsident Donald Trump zwei Erlasse unterzeichnet, die darauf abzielen, die automatische Vergabe der Staatsbürgerschaft an in den USA geborene Kinder in bestimmten Situationen einzuschränken. Durch diese Maßnahme verschärft die US-Regierung ihren Kampf gegen sogenannten kommerziellen Geburtstourismus.

Das erste Dokument erweitert die Gruppen von Kindern ausländischer Staatsangehöriger, die nun kein Recht auf Staatsbürgerschaft aufgrund ihrer Geburt auf dem Gebiet der USA haben. Die neue Anordnung gilt unter anderem für folgende Personen: 

  • Mindestens ein Elternteil dieser Person ist nicht US-Bürger und Mitglied einer als terroristisch eingestuften Organisation.
  • Ein Elternteil dieser Person ist ein ausländischer Regierungsangestellter; dies betrifft unter anderem Botschafter.
  • Ein Elternteil dieser Person hat "eine kommerzielle Transaktion durchgeführt", um die Staatsbürgerschaft durch ⁠Geburt für die Person zu erwerben, oder betrügerische Handlungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft begangen; dies schließt auch die Fälle ein, in denen die Eltern "eine kommerzielle Transaktion mit einer in den Vereinigten Staaten anwesenden Leihmutter zur Geburt eingehen".
  • Die Person wird in einem Gebiet oder in Hoheitsgewässern der Vereinigten Staaten geboren, wo die Staatsbürgerschaft nicht durch Gesetz verliehen wird.

Das zweite Dokument zielt auf Personen ab, die kommerziellen Geburtstourismus betreiben. Die Verordnung betrifft Ausländerinnen, die in die USA mit einem Nichteinwanderungsvisum zum Zweck der Entbindung auf amerikanischem Boden einreisen. Ihnen soll die Einreise verweigert werden. Darüber hinaus sieht die neue Regelung den Widerruf des Visums oder sogar das dauerhafte Einreiseverbot für Ausländer vor, die zum Zweck des Geburtstourismus einreisen. Nicht-US-Bürger können ausgewiesen werden, sollten sie Geburtstourismus betrieben haben, hieß es weiter im Dokument.

Dies ist Trumps zweiter Versuch, das Geburtsortsprinzip für den Anspruch auf die US-Staatsbürgerschaft einzuschränken. Am 30. Juni hatte der Oberste Gerichtshof der USA eine von Trump am Tag seiner Amtseinführung unterzeichnete Anordnung für verfassungswidrig erklärt. Trumps Anordnung hatte die automatische Staatsbürgerschaft für Kinder abgeschafft, die nicht von US-Bürgern in den USA geboren wurden. Laut dem Gericht verstoße das von Trump unterzeichnete Dokument gegen den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung, der praktisch jedem, der in den USA geboren wurde, die Staatsbürgerschaft garantiert. "Wir hatten eine sehr bedauerliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Thema Geburtsrecht", sagte Trump am Donnerstag bei einer Unterzeichnungszeremonie im Oval Office. "Deshalb nehmen wir Anpassungen vor", betonte er und fügte hinzu, dass "Leute ganze Geschäfte rund um den Geburtstourismus aufbauen".

Stephen Miller, stellvertretender Stabschef des Weißen Hauses, hat den Geburtstourismus ebenfalls scharf kritisiert. Er sagte, dass es Menschen gebe, die sich als Touristen ausgeben und unter dem Vorwand, Disneyland oder einen Nationalpark zu besuchen, in die Vereinigten Staaten einreisen. Doch der wahre Grund sei, auf dem US-Boden ein Kind zur Welt zu bringen, damit dieses automatisch US-Staatsbürger wird. Das ermögliche ihnen "den Zugang zu Sozialleistungen, letztendlich zum Wahlrecht und all den anderen Rechten und Privilegien, die ausschließlich Amerikanern zustehen", merkte Miller an.

Mehr zum ThemaRussland verschärft Migrationsregeln: Kein Aufenthalt bei Vorstrafen in der Heimat

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.