Nordamerika

"Russland-Affäre": Trump will Klage gegen Hillary Clinton wiederbeleben

Der US-Präsident will eine Zivilklage gegen Hillary Clinton wiederbeleben, die zuvor von einem Gericht unter Verweis auf Verjährungsfristen abgelehnt worden war. Donald Trump wirft seiner einstigen Rivalin vor, im Wahlkampf 2016 Lügen über ihn im Zusammenhang mit angebliche Verbindungen zu Moskau verbreitet zu haben.
"Russland-Affäre": Trump will Klage gegen Hillary Clinton wiederbeleben© Urheberrechtlich geschützt

US-Präsident Donald Trump versucht, eine gescheiterte Zivilklage wiederzubeleben, in der behauptet wurde, seine damalige Konkurrentin Hillary Clinton habe versucht, die Wahl 2016 zu manipulieren, indem sie seine Wahlkampf-Kampagne mit Russland in Verbindung brachte.

In der 108-seitigen Klage, die im Jahr 2022 eingereicht wurde, wurde behauptet, Clinton habe gegen das Bundesgesetz gegen organisierte Kriminalität verstoßen, indem sie sich einer Verschwörung angeschlossen habe, um "eine falsche Behauptung über geheime Absprachen zwischen Trump und Russland" zu verbreiten. Der US-Bezirksrichter Donald M. Middlebrooks wies die Klage ab und entschied, dass Trump die zweijährige Verjährungsfrist versäumt und keinen rechtlichen oder finanziellen Schaden nachgewiesen habe.

Trumps Anwälte drängten am Dienstag vor einem Berufungsgericht in Alabama auf die Wiederaufnahme des Verfahrens und argumentierten, dass Trump Rechtskosten entstanden seien durch die Verteidigung gegen "verschiedene Ermittlungen des Bundes und/oder amtliche Verfahren" im Zusammenhang mit den Wahlen 2016 und der angeblichen russischen Einmischung. Der Präsident "ist in diesem Fall das Opfer eines fortgesetzten Fehlverhaltens", sagte Rechtsanwalt Richard Klugh vor Gericht und fügte hinzu, dass Verschwörungstheorien über Trump und Russland seinem Image schaden würden.

Klugh argumentierte außerdem, dass die Klage von 2022 nicht verjährt sei, da Trump bis Januar 2021 als Präsident amtierte und der Kongress unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Klagefristen zulässt.

Es ist noch unklar, ob das Berufungsgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens zulassen wird. Der vorsitzende Richter William Pryor zeigte sich skeptisch und bezeichnete die Klage als "klassischen Schnellschuss", was bedeutet, dass sie schlecht formuliert sei und offenbar gegen Bundesvorschriften verstoße, indem sie zu viele Beklagte und Ansprüche lose miteinander verknüpfe.

Trumps Wahlkampf 2016 wurde von der sogenannten Russland-Affäre überschattet, auch bekannt als "Russiagate"-Skandal. Dabei ging es um eine Reihe von Vorwürfen aus den Reihen der Demokraten, laut denen der Republikaner und sein Team unzulässige Verbindungen zu Moskau unterhielten, die sich angeblich bis in seine erste Amtszeit als Präsident fortsetzten und die Ermittlungen des FBI und eines Sonderermittlers auslösten.

Anfang dieses Jahres gab die US-Direktorin der Nationalen Nachrichtendienste, Tulsi Gabbard, Dokumente frei, laut denen die Regierung des ehemaligen Präsidenten Barack Obama versucht haben soll, Geheimdienstinformationen zu "fabrizieren", um die Trump-Russland-Geschichte in die Welt zu setzen und die Ermittlungen voranzutreiben, wobei Hillary Clinton und ihr Team dabei halfen, diese zu gestalten. Gabbard bezeichnete die Ergebnisse als "verräterische Verschwörung", um Trumps Sieg von 2016 zu untergraben, und redete von einem "jahrelangen Staatsstreich".

Moskau hat jegliche Einmischung in die Wahlen 2016 konsequent zurückgewiesen, wobei russische Beamte die Vorwürfe als parteiische Fiktion der Trump-Gegner bezeichneten. Der Russiagate-Skandal belastete jedoch die Beziehungen zwischen den USA und Russland erheblich und führte zu Sanktionen, Beschlagnahmungen von Vermögenswerten und tieferen diplomatischen Verwerfungen.

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