Verfassungswidrig – Gericht in USA kassiert Trumps Dekret zu Bürgerschaftsrecht
Eine US-Bundesrichterin hat die Umsetzung eines Dekrets von US-Präsident Donald Trump unbefristet ausgesetzt, das Babys von illegalen Migranten und Ausländern mit befristeten Visa das Recht auf Staatsangehörigkeit entzieht. Am Mittwoch beschloss die vom ehemalgien Präsidenten Joe Biden ernannte Richterin Deborah Boardman im US-Bundesstaat Maryland, dass die Auslegung der US-Verfassung durch die neue US-Regierung falsch sei. Kein Gericht in den gesamten USA habe jemals diese Interpretation des 14. Zusatzartikels unterstützt. Auch dieses Gericht werde nicht das erste sein. Zudem verwies die Richterin auf einen Präzedenzfall im Obersten Gericht, das die Staatsangehörigkeit durch Geburt klar schütze. Boardman hob hervor:
"Die Staatsbürgerschaft ist ein äußerst kostbares Recht, das im 14. Zusatzartikel zur Verfassung ausdrücklich gewährt wird."
Boardmans Urteil kann von einem übergeordneten Gericht aufgehoben werden, ist aber bis dahin landesweit gültig. Somit wird immer wahrscheinlicher, dass das von dem Republikaner unterzeichnete Dekret am 19. Februar nicht in Kraft tritt.
Bereits am 23. Januar hatte der Bundesrichter John Coughenour im US-Bundesstaat Washington Trumps Dekret für mindestens zwei Wochen ausgesetzt. Er bezeichnete es als "eklatant verfassungswidrig". Trump kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen.
Zuvor hatten mehrere Bundesstaaten und Bürgerinitiativen gegen den Vorstoß der neuen US-Regierung geklagt. Insgesamt gab es mindestens sechs Klagen. Sollte Trumps Plan aufgehen, wären möglicherweise Hunderttausende in den USA geborene Menschen betroffen.
Trump argumentiert, dass das Recht auf Staatsbürgerschaft durch Geburt nicht gilt, wenn sich die Mutter bei der Geburt illegal oder nur zeitweise in den USA aufhält. Er bezieht sich dabei auf einen Nebensatz im Zusatzartikel, wonach das Recht lediglich für Menschen gilt, die der Gerichtsbarkeit der USA unterliegen. In den USA leben ungefähr elf Millionen Menschen ohne gültige Aufenthaltstitel. Diese Menschen stellen rund drei Prozent der Bevölkerung dar und kommen vorwiegend aus Mexiko, El Salvador, Indien, Guatemala und Honduras.
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