Nordamerika

USA: Ernennung von Robert F. Kennedy Jr. lässt Pharmaaktien purzeln

Manche Ernennungen durch den künftigen US-Präsidenten Donald Trump zeigen bereits Wirkung, noch ehe er und seine Mannschaft im Amt sind. Besonders deutlich zeigt sich das beim möglichen künftigen Gesundheitsminister Robert F. Kennedy.
USA: Ernennung von Robert F. Kennedy Jr. lässt Pharmaaktien purzelnQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/hoo-me.com/MediaPunch

Während sich die deutsche Presse noch in abwertenden Bezeichnungen für Donald Trumps Kandidaten für den Posten des US-Gesundheitsministers ergeht – "Verschwörungstheoretiker" (Freitag), "Schwurbler" (Bild) oder, noch vergleichsweise harmlos, "Impfgegner" (Spiegel) – reagieren die Börsen unmittelbar: Die Aktien einer ganzen Reihe von Pharmaunternehmen sind deutlich gefallen. Zu den ersten Kursverlusten an den US-Börsen kam es bereits am Donnerstag, und sie setzten sich heute vor Handelseröffnung fort. So ist die Aktie von BioNTech an der New Yorker Börse von 115,30 US-Dollar auf aktuell 99,83 US-Dollar gefallen, die von Sanofi von 49,97 auf 47,98 US-Dollar.

Diese Reaktionen deuten an, dass an den Börsen ernsthafte Maßnahmen erwartet werden. Schließlich hat Robert Kennedy Jr. schon lange die mangelhafte Kontrolle bei der Zulassung von Impfstoffen kritisiert. In diesem Sektor wurden die Standards, die für die Zulassung von Medikamenten galten, besonders massiv abgesenkt, was bereits vor Corona zu Skandalen führte, wie beispielsweise bei der Schweinegrippe-Impfung im Jahr 2009.

Die Vorgaben für die Entwicklung neuer Medikamente wurden weltweit verschärft, nachdem 1961 die Verabreichung des Medikaments Contergan an Schwangere dazu geführt hatte, dass Tausende Kinder mit verkümmerten Gliedmaßen geboren wurden. Seitdem sind Zulassungsverfahren für neue Medikamente aufwendig und teuer, aber dafür sicherer.

Wie bereits bei der Schweinegrippe wurde bei den als Corona-Impfstoffen vermarkteten Substanzen auf die üblichen Prüfungsverfahren verzichtet. Viele westliche Regierungen sorgten zudem mit politischen Begründungen dafür, russische und chinesische Konkurrenz vom Markt zu halten, zahlten klaglos die daraus resultierenden Monopolpreise und unterzeichneten Verträge, die die Hersteller von jeglicher Haftung freistellten.

Allerdings schließt selbst eine Haftungsfreistellung für zivilrechtliche Verfahren, etwa wegen möglicher Impfschäden, eine strafrechtliche Haftung nicht aus. Es gibt ausreichend Indizien dafür, dass über die zu Covid vermarkteten Substanzen bereits bekannt war, dass sie weder einen Eigen- noch einen Fremdschutz bewirken; damit bestünde selbst bei voller Gültigkeit der Verträge immer noch die Möglichkeit, Strafverfahren wegen Betrugs und wegen Körperverletzung einzuleiten.

Sollte Robert F. Kennedy Jr. tatsächlich den Posten als Gesundheitsminister antreten, ist davon auszugehen, dass all diese Zusammenhänge beleuchtet werden. Damit sind die Geschäftsaussichten der in der Impfstoffproduktion tätigen Pharmaunternehmen tatsächlich nicht nur bezogen auf die Zukunft deutlich schlechter, sie könnten auch für ihre Taten in der Vergangenheit zur Rechenschaft gezogen werden.

Nun ist davon auszugehen, dass die betroffenen Firmen alle Möglichkeiten ausschöpfen werden, um einen Amtsantritt von Robert F. Kennedy Jr. zu verhindern, der als Gesundheitsminister auch die Aufsicht über die Medikamentenkontrollbehörde FDA und damit Zugang zu allen Akten hätte. Allerdings hat Donald Trump bereits angekündigt, unter Umständen Ernennungen unter Umgehung des Senats vorzunehmen. Die weitere Kursentwicklung wird zeigen, wer sich nach Ansicht der Anleger hierbei durchsetzen wird.

Mehr zum ThemaRobert Kennedy Junior: "Anthony Fauci hat Biowaffenlabore von Wuhan in die Ukraine verlagert"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.