Nordamerika

US-Söldnerfirma muss wegen Folter in Abu Ghraib Millionen zahlen

CACI Premier Technology ist verantwortlich für die unmenschliche Behandlung von drei Männern, die im berüchtigten Gefängnis Abu Ghraib im Irak gefangen gehalten wurden, entschied eine Jury in den USA. Im ersten derartigen Verfahren wurde die Firma zu hohem Schadensersatz verurteilt.
US-Söldnerfirma muss wegen Folter in Abu Ghraib Millionen zahlen© U.S. Government copyright, Public domain, via Wikimedia Commons

Eine Jury in Virginia befand einen US-Militärdienstleister für haftbar für seine Rolle bei der Folter dreier irakischer Zivilisten im Gefängnis Abu Ghraib bei Bagdad vor zwanzig Jahren bei Washingtons Einmarsch in den Irak im Jahr 2003. Den Opfern der unmenschlichen Behandlung wurden insgesamt Schadensersatzzahlungen in Höhe von 42 Millionen US-Dollar zugesprochen.

In einem bahnbrechenden Urteil wurde CACI Premier Technology am Dienstag für "haftbar" befunden, "für die Verschwörung zur Folter und grausamer, unmenschlicher und herabwürdigender Behandlung" von Suhail al-Shimari, einem Mittelschuldirektor, Assad al-Zubae, einem Obstverkäufer, und Salah al-Ejaili, einem Journalisten, teilte das Zentrum für Verfassungsrechte, eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, in einer Presseerklärung mit.

Die Opfer wurden in dem Teil des irakischen Gefängnisses festgehalten, in dem die unmenschlichsten Missbräuche geschahen, besagt die Erklärung und teilt weiter mit: "Zusammen mit hunderten anderen Irakern, die in Abu Ghraib gefoltert wurden, haben sie langanhaltende physische und emotionale Folgeschäden erlitten."

Gemäß der Klage wurde CACI von der US-Regierung angeheuert, um "Vernehmungsdienste zu leisten". Es war nicht das einzige private US-Unternehmen, das in den Skandal verwickelt war. Auch Beschäftigten der Titan Corporation, die vor Ort Übersetzungsdienste leistete, wurden Misshandlungen vorgeworfen.

Im Ergebnis wurde CACI verurteilt, jedem der Männer drei Millionen US-Dollar als Schmerzensgeld und elf Millionen US-Dollar als zusätzliche Strafe zu zahlen.

Die Klage wurde erstmals 2008 eingereicht, gelangte aber erst im April dieses Jahres vor das Bundesgericht in Alexandria, Virginia, nach mehreren Versuchen von CACI, sie abweisen zu lassen. Dieses Verfahren war der zweite Anlauf nach einem ersten im Mai, bei dem die Jury nicht zu einem einstimmigen Votum gelangte.

Die Misshandlungen in Abu Ghraib, die 2004 das erste Mal ans Licht kamen, gelten als Inbegriff der Menschenrechtsverletzungen durch das US-Militär und die CIA im Gefolge der terroristischen Angriffe vom 11. September 2001. Medienberichte aus dieser Zeit zeigten deutliche Bilder der Folter und der Erniedrigung von Gefangenen, die oft ohne Rechtsgrundlage festgehalten wurden.

Einige der verstörenden Bilder zeigten, wie US-Wachleute menschliche Pyramiden aus nackten Gefangenen bildeten und sie zwangen, aneinander zum Schein sexuelle Handlungen vorzunehmen. Ein berüchtigtes Bild zeigt eine Soldatin, die eine Leine um den Hals eines nackten Gefangenen legt, der auf dem Boden liegt. Andere wurden in erniedrigenden Stellungen mit Handschellen an Betten gefesselt, von Hunden erschreckt, oder wurden am ganzen Körper mit Exkrementen eingeschmiert, wie die öffentlich verfügbaren Bilder belegen.

Die Menschenrechtsverletzungen wurden von mehreren internationalen Organisationen bestätigt und lösten weltweit Empörung aus. Als die Beweise eine Leugnung unmöglich machten, erkannte die Regierung von George W. Bush die Vorfälle an, stellte sie jedoch als vereinzelte Vorfälle dar. Etwa ein Dutzend US-Militärangehörige wurden in diesbezüglichen Verfahren verurteilt.

Dies ist das erste Verfahren, in dem die Opfer dieser Folter in einem US-Gericht aussagten, und das erste Mal, dass ein derartiges Unternehmen zu Schadensersatz verurteilt wurde.

Mehr zum Thema ‒ Folterlager Abu Ghraib – Für die Opfer noch lange nicht vorbei (Video)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.