Republikaner fordern Amtsenthebungsverfahren gegen Joe Biden
Kevin McCarthy, der republikanische Vorsitzende des US-Repräsentantenhauses, unterstützt Ermittlungen für ein mögliches Amtsenthebungsverfahren gegen US-Präsident Joe Biden. Es gebe glaubhafte Anschuldigungen, dass Biden an den illegalen Geschäften seines Sohnes beteiligt gewesen sei, sagte McCarthy am Dienstag in Washington. Biden habe über die Geschäftstätigkeiten seines Sohnes Hunter im Ausland Bescheid gewusst und die Bevölkerung darüber "belogen".
"Es geht um Vorwürfe des Machtmissbrauchs, der Verschleierung und der Korruption und sie rechtfertigen weitere Ermittlungen."
Der Republikaner will nun unter den Abgeordneten seiner oppositionellen Partei im Repräsentantenhaus eine Mehrheit für die Aufnahme der Ermittlungen hinter sich bringen. Ob es dazu kommt und ob in einem weiteren Schritt ein sogenanntes Impeachment-Verfahren eröffnet werden könnte, ist derzeit noch offen. Über eine mögliche Amtsenthebung des Präsidenten hätte ohnehin die andere Kongresskammer, der Senat, zu entscheiden. Dort haben Bidens Demokraten eine knappe Mehrheit. Daher gilt es als unwahrscheinlich, dass sich im Senat eine Mehrheit dafür findet, dass der Präsident am Ende schuldig gesprochen und des Amtes enthoben werden könnte.
Mehr zum Thema – Nach Mehrheit im Repräsentantenhaus: Republikaner kündigen Untersuchungen gegen Biden an
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.