Nordamerika

Nach erfolgloser Kartellklage: Facebooks Wert steigt auf über eine Billion US-Dollar

Ein Bundesrichter in Washington D.C. weist eine Klage von 48 Generalstaatsanwälten aus verschiedenen US-Bundesstaaten ab, die Facebook monopolistisches Verhalten vorwerfen. Facebooks Marktwert steigt daraufhin auf über eine Billion US-Dollar.
Nach erfolgloser Kartellklage: Facebooks Wert steigt auf über eine Billion US-DollarQuelle: Reuters © Stephen Lam

In einer im Dezember 2020 mit großem Medienrummel eingereichten Klage von 48 US-Staatsanwälten wird Facebook beschuldigt, ein Monopol auf die Dienste im Bereich des Personal Social Network (PSN) zu haben. Das Unternehmen verfolge eine "systematische Strategie", um den Wettbewerb auszuschalten, indem es Apps wie Instagram und WhatsApp aufkauft und potenziellen Rivalen den Zugang zu seiner Plattform verwehrt, hieß es.

US-Bezirksrichter James Boasberg wies die Klage am Montag ab und begründete dies in einem 53-seitigen Urteil damit, dass das angebliche Monopol von Facebook nicht genau zu bemessen sei. Mehrere spezifische Zugangsverweigerungen, die auf ein monopolistisches Verhalten schließen lassen könnten, fanden im Jahr 2013 statt und sind somit verjährt.

Die Facebook-Aktie stieg nach Bekanntgabe des Urteils sprunghaft an und erreichte einen Wert von 355,64 US-Dollar pro Aktie. Das Unternehmen selbst erreichte zum ersten Mal eine Marktkapitalisierung von einer Billion US-Dollar.

Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James argumentierte, dass Facebook "seine Monopolmacht auf Kosten der normalen Nutzer einsetzt, um kleinere Konkurrenten zu erdrücken und den Wettbewerb zu ersticken". James schlossen sich 47 Kollegen aus 45 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und dem Territorium von Guam an. Nur die Bundesstaaten Alabama, Georgia, South Carolina und South Dakota beteiligten sich nicht an der Klage, die schließlich mit einer Klage der US-Handelskommission (FTC) gegen den IT-Konzern aus Menlo Park kombiniert wurde.

US-Richter Boasberg wies die Klage in allen Punkten ab und erklärte, sie sei "rechtlich unzureichend", da sie "keine ausreichenden Fakten vorbringt, um plausibel zu belegen", dass Facebook ein Monopol auf dem PSN-Markt habe. Das Einzige, was die Regulierungsbehörde getan habe, sei die Darlegung der "nackten Behauptung", dass Facebook 60 Prozent oder mehr des Marktanteils innehabe.

Der PSN-Markt sei in vielerlei Hinsicht ungewöhnlich, "unter anderem, da die Produkte in diesem Markt nicht für einen Preis verkauft werden, was bedeutet, dass PSN-Dienste keine direkten Einnahmen von den Nutzern erzielen", schrieb Boasberg. Dies bedeute, dass das Gericht "nicht in der Lage ist, genau zu verstehen", was 60 Prozent davon ausmachen könnten, "geschweige denn in der Lage ist, die zugrunde liegenden Fakten abzuleiten, die dies begründen könnten".

Er wies darauf hin, dass die Nutzer ihre Zeit, ihre Aufmerksamkeit und ihr Geld im Austausch für den Zugang hergeben, den Facebook-Chef Zuckerberg dann mit Werbetreibenden monetarisiert – in einer Größenordnung von fast 70 Milliarden US-Dollar im Jahr 2019 mit mehr als 18 Milliarden US-Dollar an Gewinn.

Boasberg wies auch darauf hin, dass die FTC einstimmig Facebooks Kauf von Instagram im Jahr 2012 und die Übernahme von WhatsApp im Jahr 2014 genehmigt hatte. Angesichts der Behauptung, Facebook würde Instagram und WhatsApp wie "einen schützenden Graben um sein Monopol" betreiben, fragte der Richter, warum in der Klage keine tatsächlichen Konkurrenten genannt wurden.

Er gab der FTC eine 30-tägige Frist, um ihre Klage erneut einzureichen, und nannte sogar juristische Grundlagen, auf denen dies geschehen könnte. Facebooks allgemeine Politik, Konkurrenten den Zugang zu verweigern, verstoße nicht gegen das Kartellrecht, betonte Boasberg. Das entsprechende Verfahren aus dem Jahr 2013 sei also nicht mehr zulässig.

Eine Reihe interner Facebook-Dokumente, die im Jahr 2018 vom britischen Parlament veröffentlicht wurden, enthüllten, dass Zuckerberg persönlich angeordnet hatte, die Funktion zum Finden von Freunden der inzwischen eingestellten Video-Sharing-App Vine einzuschränken, um offensichtlich gegen den potenziellen Konkurrenten vorzugehen.

In einer neuen Klage könnte die FTC versuchen, Facebook einen Verstoß gegen ein sehr enges Verständnis der "Duty to Deal"-Doktrin nachzuweisen. Laut US-Recht hat ein Monopolist jedoch "keine Verpflichtung, mit einem Konkurrenten zu verhandeln, und eine Weigerung, dies zu tun, ist im Allgemeinen auch dann rechtmäßig, wenn sie durch den Wunsch motiviert ist, den Eintritt neuer Firmen zu begrenzen oder das Wachstum bestehender Firmen zu behindern", erklärte Boasberg. Der einzige Fall, in dem ein solches Verhalten einklagbar wäre, sei, falls jemandem der Zugang verweigert werde, den er zuvor erhalten hatte. Dies könne ein Gericht zu dem Schluss bewegen, dass dies "ohne einen anderen denkbaren Grund als den, einen Konkurrenten langfristig aus dem Geschäft zu drängen," zu erklären sei.

US-Bezirksrichter James Boasberg, der 2011 von US-Präsident Barack Obama in das Richteramt berufen wurde, ist derzeit auch Vorsitzender des Foreign Intelligence Surveillance Court.

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