Nordamerika

Erster Schuldspruch nach Anklage wegen Beteiligung an Vorfällen am US-Kapitol: Bewährungsstrafe

Im Januar des Jahres stürmen Trump-Anhänger wegen angeblich gestohlener Wahlen das US-Kapitol in Washington. Fünf Monate nach dem Vorfall fällt das erste Urteil gegen eine der Beteiligten. Die Frau erhält nach einem Schuldeingeständnis drei Jahre Haft auf Bewährung.
Erster Schuldspruch nach Anklage wegen Beteiligung an Vorfällen am US-Kapitol: BewährungsstrafeQuelle: Sputnik

Am 6. Januar hatten sich Tausende Anhänger des damaligen US-Präsidenten Donald Trump vor dem Hintergrund einer vermeintlichen Wahlfälschung zu einer Kundgebung in Washington versammelt. Dutzende Menschen stürmten schließlich das Gebäude des US-Kapitols, in dem gerade eine Kongresssitzung stattfand, bei der Abgeordnete den künftigen US-Präsidenten Joe Biden für sein Amt legitimierten. 

Mehr als fünf Monate später fiel das erste Urteil gegen eine der beteiligten Personen. Die 49-jährige Anna Morgan-Lloyd aus dem US-Bundesstaat Indiana wurde zu drei Jahren Haft auf Bewährung sowie gemeinnütziger Arbeit und einem Bußgeld in Höhe von 500 Dollar (420 Euro) verurteilt. Da sich die Frau vor der Gerichtsverhandlung für schuldig bekannt hatte, entging sie einer Gefängnisstrafe. Morgan-Lloyd erklärte:

"Ich war dort, um Präsident Trump meine Unterstützung zu zeigen, und ich schäme mich dafür, dass es ein unzivilisiertes Schauspiel der Gewalt wurde."

Am 6. Januar soll die Frau der Menge zum Kapitol gefolgt sein, habe aber im US-Parlamentssitz nur zehn Minuten verbracht. An gewalttätigen Aktivitäten oder Sachbeschädigungen habe sie sich nicht beteiligt. Angesichts des Schuldeingeständnisses verzichtete der Richter auf eine Haftstrafe, bezeichnete die Geschehnisse jedoch als ein ernstes Verbrechen.

Derzeit sind rund 500 an den Vorfällen beteiligte Personen angeklagt. Im Zuge der Gewalt am 6. Januar in Washington kamen fünf Menschen zu Tode, darunter ein Polizist.

Mehr zum Thema - "Abscheuliche Attacke!" – Donald Trump verurteilt den Kapitol-Sturm seiner Anhänger

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.