Weinstein Co. soll Opfern von Sexualverbrechen des Filmproduzenten 14 Millionen Euro zahlen
Die US-amerikanische Insolvenzrichterin Mary Walrath hat nach der Anhörung im Bundesstaat Delaware einen Plan zur Liquidation der bankrotten Filmproduktionsgesellschaft Weinstein Co. genehmigt, der die Zuweisung von 17,1 Millionen US-Dollar (ca. 14 Millionen Euro) an Opfer von Harvey Weinsteins sexuellen Übergriffen vorsieht. Dies wurde von Variety berichtet.
Nach Angaben der Zeitschrift sollen diese Mittel unter mehr als 50 Bewerberinnen aufgeteilt werden. Der Plan wurde von Weinsteins Opfern selbst zur Abstimmung gestellt. 39 von ihnen stimmten dafür, acht waren dagegen.
Die Richterin erklärte, dass Weinsteins Opfer ohne gerichtliche Einigung eine minimale Entschädigung erhalten hätten, wenn ihnen überhaupt etwas gegeben worden wäre. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen Fonds in Höhe von 17,1 Millionen Dollar (rund 14 Millionen Euro) einzurichten. Die am stärksten betroffenen Opfer sollen eine Entschädigung in Höhe von mehr als 500.000 Dollar (rund 410.000 Euro) erhalten.
Im März 2020 wurde der 68-jährige Weinstein wegen Vergewaltigung der aufstrebenden Schauspielerin Jessica Mann im Jahr 2013 und des Übergriffs auf die ehemalige Produktionsassistentin Mimi Haleyi im Jahr 2006 zu 23 Jahren Gefängnis verurteilt. Nicht schuldig gesprochen wurde Weinstein jedoch im schwersten Anklagepunkt des "raubtierhaften sexuellen Angriffs".
Mehr zum Thema - Wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung: Ex-Filmmogul Harvey Weinstein schuldig gesprochen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.