US-Demokraten reichen Amtsenthebungs-Klage gegen Trump ein
Die Demokraten im US-Repräsentantenhaus haben eine Amtsenthebungsklage gegen US-Präsident Donald Trump eingereicht. In einer Erklärung beschuldigen sie den Präsidenten des "Aufstands oder der Rebellion" gegen die USA. Ihm wird vorgeworfen, seinen "verfassungsrechtlichen Eid, treu das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten auszuführen" durch "Anstiftung zur Gewalt gegen die Regierung" gebrochen zu haben.
Gemeint sind die Ereignisse rund um das US-Kapitol in Washington am vergangenen Mittwoch. In dem Beschlussdokument wird Trump bezichtigt, "die falsche Behauptung wiederholt zu haben, 'wir haben diese Wahl gewonnen, und wir haben sie in einem Erdrutsch gewonnen'". Dem Präsidenten wird vorgeworfen, "vorsätzlich Aussagen gemacht zu haben, die in diesem Kontext - vorhersehbar - zu gesetzlosen Aktionen im Kapitol geführt haben."
Das Verfahren ist damit jedoch noch nicht offiziell eröffnet. Zunächst ist ein Beschluss des Repräsentantenhauses erforderlich. Dieser könnte erfolgen, da die Demokraten dort über eine Mehrheit verfügen. Eine entsprechende Abstimmung soll noch in dieser Woche stattfinden, wie dpa berichtet. Anschließend müsste sich allerdings noch der Senat damit befassen. Eine zeitnahe Entscheidung gilt dort aber quasi als ausgeschlossen.
Ein im Sinne der Antragseinbringer erfolgreiches Verfahren würde neben der Amtsenthebung auch bedeuten, dass Trump für künftige Regierungsämter gesperrt ist. Damit würde ihm eine etwaige Kandidatur 2024 verwehrt.
Mehr zum Thema - Sind die USA am Ende? – Der Sturm auf das Kapitol zeugt von einer dysfunktionalen Demokratie
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.