Pentagon: Noch immer keine Beweise für NYT-Bericht über "russische Kopfgelder" an Taliban
David Helvey, stellvertretender Sekretär für indopazifische Sicherheitsangelegenheiten im Pentagon, sagte gegenüber dem Untersuchungsausschuss des US-Abgeordnetenhauses, dass das US-Militär "ständig nach Bedrohungen Ausschau hält". Dennoch habe es noch immer keine Beweise für die Kopfgeld-Anschuldigung, über die die New York Times im Juni berichtete. Auf eine Frage des Abgeordneten Harley Rouda über den Bericht in der New York Times und "externe Akteure in Afghanistan" antwortete Helvey:
Seit diese Berichte über russische Programme erschienen sind, haben wir gezielt nach bestätigenden Informationen gesucht. Wir haben sie noch nicht gefunden, aber wir suchen weiter danach.
Helveys Bemerkungen erfolgten als jüngste Widerlegung der sogenannten Kopfgeldstory, nachdem CENTCOM-Kommandeur General Frank McKenzie Anfang des Monats gegenüber NBC erklärt hatte, dass "es einfach noch nicht mit Gewissheit bewiesen wurde".
Auch US-Verteidigungsminister Mark Esper merkte im Juli an, dass "eine Reihe von Geheimdiensten" nicht in der Lage sei, die Geschichte zu bestätigen. Ein Bericht im Wall Street Journal deutet darauf hin, dass die Nationale Sicherheitsbehörde der USA der Behauptung stark widersprochen habe. Die Anschuldigung steht dennoch weiterhin im Raum. Medien von CNN bis MSNBC verbreiten die Story trotz wiederholter Dementis seitens des Militärs weiter, ebenso wie vermeintliche Experten auf Twitter.
Zalmay Khalilzad, US-Sondergesandter für Afghanistan, der an den Vorbereitungen zu den hochrangigen Verhandlungen zwischen Washington und den Taliban beteiligt war, wurde bei der Anhörung am Dienstag ebenfalls zu Russland befragt. Auf die Frage, ob Moskau daran gearbeitet habe, "die Bemühungen der USA um eine Beendigung des Krieges in Afghanistan zu untergraben", sagte Khalilzad, dass Russland, wenn überhaupt, dazu beigetragen habe, das Abkommen zu erleichtern. Er erklärte:
Sie haben unsere Diplomatie weitgehend unterstützt, sowohl im UN-Sicherheitsrat als auch in den Gesprächen, die sie mit den Taliban führten. Sie ermutigten sie, einem Waffenstillstand oder einer Verringerung der Gewalt zuzustimmen und mit der Regierung zu verhandeln.
Khalilzad fügte hinzu, dass Russland die Besorgnis der USA über die in Afghanistan aktiven Zellen des Islamischen Staates teile.
Moskau brachte wiederholt seine Unterstützung für den afghanischen Friedensprozess zum Ausdruck, einschließlich der Verhandlungen zwischen den USA und den Taliban sowie zwischen der militanten Gruppe und der afghanischen Regierung. Die Bemühungen Washingtons, seine Truppen aus dem Land abzuziehen, wurden von Russland begrüßt. Moskau fordert ein schnellstmögliches Ende der Kämpfe.
Washington einigte sich im Februar mit den Taliban auf einen schrittweisen Truppenabzug im Austausch gegen eine Einstellung der Angriffe auf US-Streitkräfte. Die US-Regierung strebt einen vollständigen Truppenabzug bis Mai 2021 an, was ein Ende der fast zwei Jahrzehnte dauernden Besatzung durch die USA bedeuten würde.
Die Regierung unter US-Präsident Donald Trump reduzierte die US-Präsenz im Sommer bereits auf etwa 8.600 Soldaten. Für den Herbst ist ein weiterer Abzug geplant, der die Truppenstärke um weitere 4.000 bis 5.000 Mann auf den niedrigsten Stand seit über zehn Jahren verringern würde. Auch wenn die Soldaten das Land verlassen, werden jedoch US-Berater in Afghanistan verbleiben, um lokale Kräfte auszubilden. Außerdem könnten Kampfeinheiten im Falle erneuter Angriffe auf US-Truppen in das Land zurückverlegt werden.
Nach wochenlangen komplizierten Verhandlungen über einen Gefangenenaustausch nahmen die Taliban Anfang dieses Monats in der katarischen Hauptstadt Doha Friedensgespräche mit der afghanischen Regierung auf. Obwohl sich die Treffen noch in der Anfangsphase befinden und bisher kaum Fortschritte erzielt wurden, arbeiten beide Seiten an der Ausarbeitung eines umfassenden Waffenstillstandsabkommens, einer langfristigen politischen Vereinbarung sowie an einer Einigung über Fragen wie Frauenrechte und die Anwendung des islamischen Rechts.
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