Trump autorisiert Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof wegen Ermittlungen gegen US-Army
Bereits am 2. Juni hatte US-Außenminister Mike Pompeo in einem Interview angekündigt:
Sie werden in den kommenden Tagen eine Reihe von Ankündigungen sehen, nicht nur vom Außenministerium, sondern von der gesamten US-Regierung, die versuchen, sich gegen das, was der Internationale Strafgerichtshof vorhat, zu wehren.
Mehr zum Thema - Internationaler Strafgerichtshof fühlt sich von US-Außenminister Mike Pompeo bedroht
Ein hoher Beamter der Trump-Administration sagte, ohne nähere Angaben zu machen, dass die ICC-Untersuchung "von einer Organisation mit zweifelhafter Integrität vorangetrieben wird", und beschuldigte Russland, hinter den Ermittlungen zu stehen.
Der Befehl autorisiert Pompeo, in Absprache mit Finanzminister Steven Mnuchin in den Vereinigten Staaten Vermögenswerte von ICC-Mitarbeitern, die an der Untersuchung beteiligt sind, zu blockieren.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte im März den Weg für Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan freigemacht – auch gegen Mitarbeiter des US-Geheimdienstes CIA.
Das Weiße Haus teilte mit, der Präsident habe auch die Ausweitung der Visabeschränkungen gegen Mitarbeiter des Strafgerichtshofs und deren Angehörige genehmigt. Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. 123 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Gerichtes ratifiziert, die sogenannten römischen Statuten. Die USA sind kein Vertragsstaat des Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.