Newsticker

Spielsüchtiger Chinese verkauft einjährige Tochter, um Schulden zu begleichen

Da ein arbeitsloser Mann aus der chinesischen Provinz Guizhou seine Schulden wegen Spielsucht nicht begleichen konnte, beschloss er, sein eigenes Kind zu verkaufen. Er schlug seine einjährige Tochter einem kinderlosen Ehepaar vor, das bereit war, die nötige Summe (etwa 7.800 Euro) für das Adoptivkind zu zahlen. Der Vater log das Paar an, dass er sich von seiner Frau getrennt hatte und sein Mädchen nicht mehr großziehen konnte.
Spielsüchtiger Chinese verkauft einjährige Tochter, um Schulden zu begleichenQuelle: www.globallookpress.com

Im November 2018 übergab der Vater seine Tochter dem Ehepaar, das in 1.850 Kilometer Entfernung wohnte. Seiner Frau versicherte er, dass er das Mädchen zu seiner Großmutter gebracht hatte. Auf ihre Fragen, wann es zurückkehren werde, ließ sich der Mann immer neue Ausreden einfallen. Nach etwa drei Monaten wurde seine Frau misstrauisch. Ihre Schwiegermutter sagte, dass sie ihre Enkeltochter schon lange nicht gesehen hatte. Als die Frau im Mobiltelefon ihres Mannes den Briefwechsel mit den Käufern des Kindes fand, wandte sie sich an die Polizei. Das Mädchen wurde im März dieses Jahres zu seiner Mutter zurückgebracht. Der Familienvater wurde verhaftet, ihm wird Menschenhandel mit Kindern vorgeworfen.

Mehr zum ThemaChina: Eltern verkaufen Sohn an kinderloses Paar – Kind mit Großeltern wieder vereint

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.