Newsticker

Bundesanwaltschaft: Mutmaßliche IS-Mitglieder wegen Gräueltaten im Irak angeklagt

Drei mutmaßlichen IS-Mitgliedern aus dem Irak wird wegen Verbrechen in ihrer Heimat voraussichtlich in Düsseldorf der Prozess gemacht. Einer der nun angeklagten Männer soll schon als Jugendlicher 13 blutige Sprengstoffanschläge verübt haben, wie die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mitteilte. Dabei habe es immer Tote und Verletzte gegeben, darunter Angehörige der US-Streitkräfte, irakische Soldaten und Polizisten sowie Zivilisten.
Bundesanwaltschaft: Mutmaßliche IS-Mitglieder wegen Gräueltaten im Irak angeklagt Quelle: www.globallookpress.com

Die Iraker im Alter von 27 bis 29 Jahren waren im Juni 2018 gefasst worden und sitzen seither in Untersuchungshaft. Sie alle sollen bis Mitte 2015 der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) gedient haben und kurze Zeit später nach Deutschland gekommen sein.

Dem zweiten Mann wird vorgeworfen, Hinrichtungen von Männern, Frauen und Kindern auf einem Dorfplatz abgesichert zu haben. Der Dritte soll unter anderem Hinrichtungen und Bestrafungsaktionen gefilmt haben.

Die Bundesanwaltschaft hatte noch einen vierten Mann festnehmen lassen. Die Ermittlungen gegen ihn sind inzwischen eingestellt, wie weiter mitgeteilt wurde. Die Anklage wurde bereits am 8. März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben. Die Männer waren nach früheren Angaben in Nordrhein-Westfalen und Bayern gefasst worden. (dpa)

Mehr zum ThemaTerrorprozess in Berlin: Drei Männer wegen IS-Unterstützung zu Gefängnisstrafen verurteilt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.