Newsticker

Mitarbeiter der US-Botschaft in Moskau wollte mit Mörsergranate im Gepäck nach New York fliegen

Sicherheitsbeamte des Moskauer Flughafens Scheremetjewo haben am Samstag einen Mitarbeiter der US-Botschaft gestoppt, der im Gepäck eine Mörsergranate hatte. Die Mine enthielt demnach keinen Sprengstoff, war aber mit einem Zünder versehen. Die US-Botschaft wurde über den Vorfall umgehend informiert.
Mitarbeiter der US-Botschaft in Moskau wollte mit Mörsergranate im Gepäck nach New York fliegenQuelle: Sputnik

Der US-Diplomat behauptete, dass er die Mörsergranate für seine private Sammlung gekauft habe. Da der Mann wegen des verbotenen Gegenstandes im Koffer seine Maschine versäumte, halfen ihm die Flughafenmitarbeiter, sein Ticket umzubuchen. Um 14:35 Uhr (Ortszeit) konnte er nach New York fliegen. Die Mine wurde jedoch beschlagnahmt.

Das russische Außenministerium nannte den Vorfall eine bewusste Provokation: "Wenn man die höchste Wachsamkeit berücksichtigt, die die Vereinigten Staaten nach den Terroranschlägen im Jahr 2001 im Bereich Flugsicherheit walten lassen, muss er [der Mitarbeiter der US-Botschaft] im Bilde gewesen sein, dass eine Mine im Gepäck eine äußerst ernsthafte Sache ist. Folglich muss er das bewusst getan haben."

Mehr zum ThemaGranatwerfer im Handgepäck: US-Bürger wollte Militärwaffe mit an Bord bringen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.