Juan Guaidó kündigt seine Rückkehr nach Venezuela an
Angesichts der in Venezuela drohenden Strafverfolgung wird die mögliche Rückkehr des 35-Jährigen mit Spannung erwartet. Gegen Juan Guaidó läuft ein Ermittlungsverfahren, weil er sich am 23. Januar selbst zum Übergangspräsidenten ernannt hat. Wegen des Verfahrens hätte er Venezuela nicht verlassen dürfen. Dennoch reiste er am Freitag vor einer Woche nach Kolumbien. Anschließend traf er Regierungschefs in mehreren südamerikanischen Ländern.
#VenezuelaAnuncio mi regreso al país y la convocatoria de movilizaciones en todo el territorio nacional para este lunes y martes. Difundamos este mensaje y estén muy atentos a nuestro llamado a través de las redes oficiales. #VamosBien
— Juan Guaidó (@jguaido) 3. März 2019
Die Europäische Union warnte die Regierung von Nicolás Maduro vor einer Festnahme des Oppositionsführers. Jede Maßnahme, die die Freiheit, Sicherheit oder persönliche Integrität Juan Guaidós gefährde, würde eine erhebliche Eskalation der Spannungen bedeuten, erklärte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini am Samstagabend im Namen der Mitgliedstaaten. Zudem müsse mit einer entschiedenen Verurteilung eines solchen Schrittes durch die internationale Gemeinschaft gerechnet werden. (dpa)
Mehr zum Thema - Juan Guaidó ruft zu Kundgebungen gegen Nicolás Maduro an Karnevalstagen in Venezuela auf
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.