Schwedin nach verhindertem Abschiebeflug zu Geldstrafe verurteilt
Die damals 21-jährige Elin Ersson hatte am 23. Juli 2018 in Göteborg eine Passagiermaschine von Turkish Airlines aufgehalten und die Aktion per Live-Video auf Facebook geteilt. Indem sie sich weigerte, auf dem Flug Richtung Istanbul ihren Platz einzunehmen, wollte sie die Abschiebung eines jungen Afghanen in seine Heimat verhindern. Der Mann war jedoch nicht an Bord, sondern ein anderer Afghane, der nach dem Absitzen einer Gefängnisstrafe in sein Heimatland ausgewiesen werden sollte. Der Mann und Ersson verließen die Maschine schließlich auf Anweisung des Flugpersonals, das Flugzeug hob mit Verspätung ab.
In der Anklage wurde Ersson vorgeworfen, sich bei ihrer Aktion nicht an die Anweisungen des Personals gehalten zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich damit strafbar gemacht habe. Da es sich aber um keine schwerwiegende Tat gehandelt habe, sei eine Geldstrafe ein angemessenes Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Tage Gefängnis gefordert.
Ersson hatte abgestritten, mit ihrer Aktion eine Straftat begangen zu haben. Schwedischen Medien hatte sie nach dem Vorfall gesagt, in ihrem Land gebe es zwar keine Todesstrafe. Eine Abschiebung in ein Kriegsland könne aber den Tod bedeuten. (dpa)
Mehr zum Thema - Von Studentin vor Abschiebung geretteter Afghane hatte Straftat begangen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.