Newsticker

Prozess gegen "Deutschlandchef von IS": Zeuge mit "Erinnerungslücken" in Beugehaft genommen

Erst nach der Anordnung von Beugehaft hat sich ein Ex-Rocker im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, zu einer Zeugenaussage entschieden. Der ehemalige Boss der inzwischen verbotenen Rockergruppe Satudarah aus Duisburg war zuvor am Dienstag in Handschellen aus dem Verhandlungssaal geführt und in eine Zelle des Gerichts gebracht worden.
Prozess gegen "Deutschlandchef von IS": Zeuge mit "Erinnerungslücken" in Beugehaft genommenQuelle: www.globallookpress.com

Der 48-Jährige hatte sich bei praktisch allen Fragen des Gerichts auf Erinnerungslücken berufen, was als unzulässige Zeugnisverweigerung gewertet wurde. Daraufhin beschrieb er einen Mitangeklagten türkischen Reisebüroinhaber als einen Sympathisanten des islamistischen Terrors. So habe er einen Anschlag in Istanbul gerechtfertigt. In seinem Reisebüro in Duisburg habe er junge Leute indoktriniert und an Abu Walaa weitergereicht. Der Rocker und der Mitangeklagte saßen zeitweise gemeinsam in Düsseldorf in Haft.

Der 48-Jährige schmuggelte Schreiben, in denen zum Einschüchtern von Zeugen aufgerufen wurde, aus dem Hochsicherheitsgefängnis, gab sie aber an das Landeskriminalamt weiter.

Abu Walaa und vier Mitangeklagte müssen sich wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz verantworten. Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt haben. Die Angeklagten haben bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. (dpa)

Mehr zum Thema - IS-Anhängerin frei aus irakischer Haft und zurück in Deutschland

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.