Newsticker

Zwischen 15 und 11 Jahren Haft für IS-Terroristen wegen Vorbereitung von Terroranschlägen in Moskau

Das Moskauer Bezirks-Militärgericht hat am Montag zwei Terroristen des Islamischen Staates zu je 15 Jahren Haft verurteilt. Sie hatten Terroranschläge in einem Zug und in einem Einkaufszentrum vorbereitet. "Bachtijer Makhmudov und Safarchon Rachmatov sind zu einer Haftstrafe von jeweils 15 Jahren in einer Hochsicherheits-Strafkolonie zu verurteilen", verkündete der Richter das Urteil. Ein weiterer Komplize, Ruslan Baschirow, wurde zu elf Jahren Strafkolonie verurteilt.
Zwischen 15 und 11 Jahren Haft für IS-Terroristen wegen Vorbereitung von Terroranschlägen in Moskau Quelle: Sputnik © Föderaler Sicherheitsdienst der Russischen Föderation (FSB)

Im Dezember 2017 wurden die drei Männer aus zentralasiatischen ehemaligen Sowjetrepubliken wegen der Vorbereitung von Terroranschlägen in der Region Moskau in der Neujahrsnacht und während des präsidialen Wahlkampfes verhaftet. Die Zelle wurde von IS-Führern aus dem Ausland geleitet, schreibt RIA Nowosti.

"Sie hatten im Internet ein Anleitungsvideo zum Bau einer Bombe heruntergeladen und planten Bombenanschläge auf die Schnellzugstation 'Schelepicha' des Moskauer Zentralen Ringes und auf die Einkaufspassage 'Edelweiß' in Balaschicha [bei Moskau]. Sie hatten Handgranaten und zwei Sturmgewehre. Baschirow sollte die Einkaufspassage sprengen; und es war geplant, eine weitere Bombe auf der Strecke zwischen den Stationen 'Schelepicha' und 'Gagarin-Platz' hochgehen zu lassen. Sie planten, anschließend die Menschen mit den Sturmgewehren zu erschießen und mit den Handgranaten zu bombardieren", so der zuständige Staatsanwalt, der um Anonymität bat.

Die Angeklagten gestanden ihre Schuld und baten um Milde. Gegen das Urteil kann innerhalb von zehn Tagen Berufung eingelegt werden.

Mehr zum Thema – Russland als US-Helfer? USA loben Russlands Rolle bei Gesprächen mit den Taliban

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.