Oberstes Gericht Pakistans lehnt Revision im Fall Asia Bibi ab
Bibi war vor acht Jahren in dem muslimisch geprägten Land wegen angeblicher Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden. Ende Oktober hatte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen sie aufgehoben. Dies löste massive Proteste radikalislamischer Gruppen gegen die zweifache Mutter aus. Der radikalislamische Kleriker Khadim Rivzi von der Partei Tehreek-e Labbaik Pakistan (TLP) hatte im Zuge der Proteste die Entlassung der Richter und Bibis Tod gefordert.
Die Kundgebungen und Blockaden hörten erst auf, nachdem die Regierung und die TLP ein Abkommen geschlossen hatten, das auch einen Revisionsantrag gegen das Urteil vorsah. Seit November ging die Regierung von Ministerpräsident Imran Khan dann vermehrt gegen die TLP vor. Laut Behördenangaben wurden mehr als 3000 Mitglieder und Funktionäre der Partei festgenommen. TLP-Chef Khadim Rizvi und weitere Parteimitglieder wurden wegen Aufwiegelung zum Aufruhr angeklagt.
Ungeachtet dessen wurden aus Sorge vor erneuten Protesten am Dienstag Tausende Sicherheitskräfte in die Städte entsandt. Man werde erneute Demonstrationen wie im Oktober von Gruppen wie der TLP nicht mehr zulassen, sagte der Informationsminister der Provinz Punjab, Fayyaz Chohan, am Montag. (dpa)
Mehr zum Thema - Pakistan: Wegen angeblicher Blasphemie - Protestler fordern Enthauptung der Christin Asia Bibi
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.