Newsticker

Zwischenfall auf Flug der Aeroflot: Flugzeugentführer erzwang Umleitung nach Afghanistan

Ein Passagier eines Fluges der russischen Airline Aeroflot zwang die Crew, die Maschine nach Afghanistan umzuleiten. Das Flugzeug war auf dem Weg von der sibirischen Stadt Surgut nach Moskau. Laut Angaben der Nachrichtenagentur Interfax gelang es der Crew, den Mann zu einem Tankzwischenstopp zu überreden. Nachdem das Flugzeug sicher am Flughafen in Chanty-Mansijsk gelandet war, wurde er festgenommen, wie das Nationale Antiterrorkomitee berichtete. Passagiere und Besatzung blieben unverletzt.
Zwischenfall auf Flug der Aeroflot: Flugzeugentführer erzwang Umleitung nach AfghanistanQuelle: Reuters

Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation hat ein Strafverfahren wegen der Flugzeugentführung eingeleitet. Dem Mann droht nun eine Anklage wegen Flugzeugentführung. 

Die Online-Tracking-Plattform Flightradar24 bestätigte, dass Aeroflot-Flug SU1515 kurz nach dem Start aus Surgut um 12:55 Uhr Moskauer Zeit seine Flugroute änderte und nach Chanty-Mansijsk umgeleitet wurde. An Bord der Maschine befanden sich 68 Fluggäste, darunter fünf Kinder und sieben Besatzungsmitglieder. Laut vorläufigen Angaben handelt es sich bei dem Täter um einen 41-jährigen Mann, der unter Alkoholeinfluss gestanden und keine Waffe bei sich getragen habe. Ein Bild des Täters wurde von zahlreichen Medien verbreitet. 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.