Newsticker

Tötungsdelikt in Chemnitz: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Tatverdächtigen

Mehr als vier Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes in Chemnitz hat die dortige Staatsanwaltschaft gegen einen der Tatverdächtigen Anklage erhoben. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, wird dem in Untersuchungshaft befindlichen Syrer gemeinschaftlicher Totschlag sowie gemeinschaftlicher versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Tötungsdelikt in Chemnitz: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Tatverdächtigen Quelle: www.globallookpress.com

Laut Staatsanwalt soll der Asylbewerber am 26. August gemeinsam mit einem auf der Flucht befindlichen Iraker den 35 Jahre alten Deutschen durch Messerstiche getötet haben. Zudem sollen die beiden einem weiteren Mann eine schwere Stichverletzung im Rücken zugefügt haben. Das Verfahren gegen den Iraker wird den Angaben zufolge abgetrennt. Ob auch ein dritter Tatverdächtiger angeklagt wird, werde in absehbarer Zeit entschieden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Dieser Mann, ebenfalls Iraker, war Mitte September aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Nach der Gewalttat war es in Chemnitz zu fremdenfeindlichen Übergriffen, rechten Demonstrationen und Attacken auf ausländische Restaurants gekommen. (dpa)

Mehr zum Thema - Nach Aufruf zur Denunziation: Büro des Zentrums für politische Schönheit in Chemnitz geschlossen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.