Generalbundesanwalt erhebt Mordanklage gegen deutsche IS-Anhängerin

Die junge Frau hatte sich demnach ab September 2014 im Irak aufgehalten. Im Sommer 2015 sollen sie und ihr Mann das kleine Mädchen gekauft und versklavt haben. Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen laut Anklage draußen an und ließ es unter sengender Sonne verdursten. "Die Angeschuldigte ließ ihren Mann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens", heißt es in der Mitteilung der Ermittler.
Der Mann sei kein deutscher Staatsangehöriger, sagte eine Sprecherin der Behörde; er hält sich auch nicht in Deutschland auf. Seine Frau jedoch wurde Ende Januar 2016 in der Türkei festgenommen und nach Deutschland abgeschoben. Im Juni dieses Jahres wurde sie dann beim Versuch einer erneuten Ausreise Richtung Syrien in Bayern festgenommen. In dem Fall erwirkte der Generalbundesanwalt nach umfangreichen Ermittlungen im Juli den ersten Haftbefehl überhaupt gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach der Rückkehr aus dem Mittleren Osten.
Die Frau wohnte zuletzt im niedersächsischen Vechta. Sollte ein Prozess eröffnet werden, würde er in München über die Bühne gehen. (dpa)
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