Newsticker

Grüße aus dem Jenseits: Totgeglaubte Inderin kehrt vier Tage nach Feuerbestattung nach Hause zurück

Die Familie einer 26-jährigen Frau aus dem Distrikt Patiala im indischen Bundesstaat Punjab hat innerhalb einer Woche zweimal einen echten Schock erlebt. Zuerst war sie am Boden zerstört von der traurigen Nachricht, dass ihre Tochter gestorben sei. Doch nachdem sie der Inderin bereits das letzte Geleit gegeben hatte, kehrte die Totgeglaubte plötzlich heil und gesund wieder in ihr Elternhaus zurück.
Grüße aus dem Jenseits: Totgeglaubte Inderin kehrt vier Tage nach Feuerbestattung nach Hause zurückQuelle: www.globallookpress.com

Die Frau namens Naina war am 8. Dezember verschwunden, schreibt die Times of India. Gleichzeitig wurde ein anderer Mann aus der Gegend als vermisst gemeldet, sodass die Ermittler glaubten, die verheiratete Inderin sei zusammen mit ihm von ihrem Ehemann fortgelaufen. Am 11. Dezember entdeckte ein einheimischer Bauer auf seinem Gut einen Sack mit einer verstümmelten Leiche, die am 14. Dezember von den Verwandten der Vermissten als Naina identifiziert wurde. Am 15. Dezember wurde dieser Leichnam eingeäschert. Doch vier Tage nach der Feuerbestattung tauchte Naina plötzlich wieder zu Hause auf – tatsächlich zusammen mit dem Inder, mit dem sie fortgelaufen war. Was ihrer Familie allerdings eine Erleichterung brachte, bereitete der Polizei neue Schwierigkeiten: Nun werden sie feststellen müssen, wer die eingeäscherte Leiche in Wirklichkeit war.  

Mehr zum ThemaBaby wird vor Einäscherung wieder lebendig: Indische Polizei ermittelt gegen Krankenhaus

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.