Countdown läuft: Schweizer Atomkraftwerk Mühleberg geht 2019 vom Netz
Der Countdown für die Stilllegung des ersten Schweizer Kernkraftwerks Mühleberg hat begonnen. Am 20. Dezember 2019 wird der Betrieb eingestellt. Die Vorbereitungen liefen nach Plan, sagte die Chefin der Betreibergesellschaft BKW, Suzanne Thoma. Der Betrieb hätte sich mit den notwendigen Nachrüstungen nicht mehr gelohnt, befand BKW vor einigen Jahren. Mühleberg rund 110 Kilometer südwestlich von Basel produziert seit dem Jahr 1972 Strom.
Quelle: www.globallookpress.com
Countdown läuft: Schweizer Atomkraftwerk Mühleberg geht 2019 vom Netz
Die Schweiz hatte nach dem Unglück im japanischen Atomkraftwerk Fukushima im Jahr 2011 beschlossen, keine neuen Atomkraftwerke mehr zu bauen. Der Zeitpunkt des Rückbaus der alten Anlagen liege aber im Ermessen des Betreibers, sagte ein Sprecher der Atomaufsicht ESNI. Solange die Sicherheit gewährleistet sei, könne ein Werk am Netz bleiben.
Vier Schweizer Reaktorblöcke bleiben vorerst in Betrieb: Beznau I und II aus den Jahren 1969 und 1971 nahe der deutschen Grenze bei Waldshut-Tiengen sowie Gösgen (1979) und Leibstadt (1984).
Beznau galt jahrelang als ältestes noch in Betrieb befindliches Kernkraftwerk der Welt. Das änderte sich vor ein paar Jahren, weil die ersten beiden Betriebsmonate als Testbetrieb eingestuft wurden. So gibt es jetzt in den USA, Frankreich und Indien ältere Kraftwerke. Weltweit sind nach Angaben der Atomenergiebehörde IAEA gut 450 Atomkraftwerke in Betrieb und mehr als 50 im Bau. (dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.